Freispruch für den Direktor
Das Strafverfahren zum Tod von Werner Casal in der Obstgenossenschaft Eofrut endet mit einem Freispruch für Direktor Walter Thaler.
von Thomas Vikoler
Zumeist, speziell bei Strafverfahren, liegt der Teufel im Detail. Etwa in einer Bevollmächtigung für den Direktor einer Obstgenossenschaft. Und entscheidet letztlich über einen Schuld- oder Freispruch.
Am 10. Februar 2016 verstarb der 56-jährige Werner Casal aus Tramin nach einem Arbeitsunfall in den Räumlichkeiten der Obstgenossenschaft Eofrut (inzwischen Roen): Er wurde von einem Zubringerwagen erfasst und in einem Förderband eingeklemmt. Er starb an den schweren Brustverletzungen, die er dabei erlitt.
Nun ist am Landesgericht das anhängige Strafverfahren zum Verdacht der fahrlässigen Tötung abgeschlossen worden – mit einem Freispruch für Eofrut-Direktor Walter Thaler.
Die Verteidigung (Karl Pfeifer und Gerhard Brandstätter) konnte aufgrund der Bevollmächtigung für seine Tätigkeit nachweisen, dass der Angeklagte keine spezifische Zuständigkeit für Arbeitssicherheit hatte. Also kein Auftrag der Genossenschaft, sich um diesen Bereich zu kümmern.
Das bewahrt Thaler nun vor einem Schuldspruch. Die Staatsanwaltschaft beantragte gestern die Einstellung des Verfahrens mit der Zweifelsformel (Artikel 530, Absatz zwei der Strafprozessordnung), Richter Michele Papparella sprach den Angeklagten hingegen frei, „weil er die ihm vorgehaltene Straftat nicht begangen hat“.
Damit dürfte das Verfahren mit ursprünglich drei Angeklagten abgeschlossen sein. In der Vorverhandlung im April 2018 waren zwei Vergleiche abgeschlossen worden: Genossenschaftsobmann Karl Ungerer, der auch den Ankauf der Förderanlage betreut hatte, erhielt eine Strafzumessung von sechs Monaten Haft auf Bewährung. Die Genossenschaft selbst zahlte hingegen eine Verwaltungsstrafe von 29.000 Euro.
Die Angehörigen des Unfallopfers wurden im Vorfeld des Vergleichs finanziell entschädigt, die Herstellerfirma des Förderbandes zahlte ebenfalls Schmerzensgeld. Das Strafverfahren gegen den gesetzlichen Vertreter war in der Vorverhandlung eingestellt worden.
Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft hatte ergeben, dass bei Eofrut mehr oder weniger alle wussten, dass das Sicherheitssystem am Förderband manipuliert worden war. Offenbar von Werner Casal selbst.
Thalers Verteidiger haben in der Hauptverhandlung ein Gutachten hinterlegt, aus dem hervorgeht, dass er der Verantwortliche für die Sortieranlage war.
Was letztlich dazu führte, dass er von dem Zubringerwagen erfasst und eingeklemmt wurde, konnte niemand herausfinden.
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