„Zutiefst ungerecht“

Luis Durnwalder
Der römische Rechnungshof hat am Donnerstag das Urteil in der Sonderfonds-Affäre gegen Luis Durnwalder bestätigt. Der Alt-LH muss 386.000 Euro bezahlen.
Die unterfertigen Rechtsanwälte des Landeshauptmanns a.D. Alois Durnwalder, Gerhard Brandstätter, Prof. Leonardo Di Brina und Andreas Widmann geben bekannt, dass der Rechnungshof in Rom, zentrale Sektion für Berufungsverfahren, am Donnerstag das Urteil in der Sonderfonds-Affäre hinterlegt hat.
Der Rechnungshof in Rom bestätigte die Entscheidung des Rechnungshofes Bozen, mit welchem der frühere Landeshauptmann zur Zahlung zugunsten der Autonomen Provinz Südtirol des Betrages in Höhe von insgesamt Euro 385.890,36 verurteilt worden war.
Dabei bestätigte der Rechnungshof in der zweiten Instanz auch die Interpretation, wonach Durnwalder keinesfalls ein Vorsatz angelastet werden kann, gleichzeitig weist der Rechnungshof in seinem Urteil auch die Berufung der Regionalen Staatsanwaltschaft am Rechnungshof in Bozen ab, welche wiederum auf eine Verurteilung wegen Vorsatz plädierte und einen Gesamtschaden von insgesamt Euro 1.276.277,47 geltend machte.
Alt-Landeshauptmann Durnwalder nimmt die Entscheidung mit Fassung zur Kenntnis, obwohl er sich – wie seine Anwälte schreiben – keiner Verantwortung und schon gar keiner Schuld bewusst sei, und behält sich jedes weitere mögliche Rechtsmittel zur Anfechtung diese Urteils vor, das er für „zutiefst ungerecht“ hält.
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