Elf Zivilparteien
Bei der Vorverhandlung gegen den unter Pädophilie-Verdacht stehenden Grundschullehrer kommt kein gerichtlicher Vergleich zustande. Elf Personen haben sich als Zivilparteien in den Prozess eingelassen.
von Thomas Vikoler
Vorfühlen und Aufschieben. Ob das die beste Verfahrensstrategie für seinen Mandanten ist, wird sich zeigen. Stefano Zucchiati, Anwalt eines 40-jährigen Ex-Volksschullehrers, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage wegen sexuelle Gewalt gegen Minderjährige erhoben hat, wählte bei der Vorverhandlung am Mittwoch vor Richter Emilio Schönsberg einen zurückhaltenden Kurs.
Er fühlte vor, ob sich für seinen Mandanten ein gerichtlicher Vergleich ausginge. Die Antwort der Richters: Für die von der Staatsanwaltschaft in der Anklage zitierten Artikel bzw. Delikte sei keine Strafzumessung möglich. Normalerweise kann ein Vergleich bis zu einer Haftstrafe von fünf Jahren abgeschlossen werden, nicht aber für Sexualdelikte. Dort liegt die Grenze bei zwei Jahren und die gehe sich in diesem Fall wohl tatsächlich nicht aus.
Der Beschuldigte war im Frühjahr vergangenen Jahres während des Unterrichts von versteckten Polizei-Kameras gefilmt worden, wie er Schülerinnen im Intimbereich berührte. Er verbrachte mehrere Monate in U-Haft bzw. im Hausarrest und ist inzwischen auf freiem Fuß.
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Kommentare (1)
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carlotta
Pfui Teufel… und dann noch auf freien Fuss sein! was für sch.. Gesetze.. solche Schweine gehören weg und dann finden die auch noch einen RA der sie „verteidigt“.
also wenn meine Kinder , in der Schule, jemand im Intimbereich berührt, dann weiss schon ich wie man die verteidigt… ich hoffe die Eltern, dieser Kinder auch…