Selbstbestimmtes Leben
Landesrätin Waltraud Deeg ist mit der Vorsitzenden des Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung zusammengetroffen.
Menschen mit Behinderung soll es auch in Südtirol gelingen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Um diese Grundforderung, die auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verankert ist, und um anstehende Vorhaben ging es bei einem Treffen von Soziallandesrätin Waltraud Deeg mit der Vorsitzenden des Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung, Michela Morandini. Der Ausschuss hatte sich im Jahr 2018 intensiv mit dem Bereich „Selbstbestimmtes Wohnen“ auseinandergesetzt und dazu insgesamt sechs Handlungsempfehlungen erarbeitet.
„Rahmenbedingungen zu schaffen, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen ist ein wichtiges und umfassendes Arbeitsfeld. Wir arbeiten Schritt für Schritt daran“, bestätigte Landesrätin Waltraud Deeg. Im Besonderen wurde beim Treffen die bereits bestehende Möglichkeit von persönlichem Budget und persönliche Assistenz besprochen. Seit 2017 gibt es hierzu das Pilotprojekt „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“. Dabei werden Menschen mit einer physischen Behinderung, die außerhalb ihrer Ursprungsfamilie in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft leben, finanziell vom Land unterstützt. Durch die Deckung der Kosten für Begleitung und Assistenz bei unterschiedlichen Freizeit- und anderen Aktivitäten sollen ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befördert werden. Im Moment nehmen zwölf, vor allem junge Menschen diese Möglichkeit wahr. „Projekte dieser Art sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wünschenswert wäre jedoch, dass dies zu einer Regelleistung wird, die mehr Menschen als bisher zur Verfügung steht und deren Abwicklung weniger kompliziert gestaltet werden sollte“, forderte Michela Morandini vom Monitoringausschuss. Landesrätin Deeg sicherte für dieses Vorhaben ihre Unterstützung zu.
Aktuell sei das Amt für Menschen mit Behinderung dabei, Durchführungsverordnungen zum Inklusionsgesetz aus dem Jahr 2015 zu erarbeiten. Durch die gute Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen wie dem Monitoringausschuss könne man möglichst praxisnahe und zielgerichtete Maßnahmen umsetzen, die den Betroffenen unmittelbar zugute kommen sollen, so Deeg.
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