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Die Notfallplan-Pflicht

Alle Wohngebäude ab vier Stockwerken müssen ab dem 6. Mai innerhalb eines Jahres über einen Plan für das Brandschutzmanagement verfügen.

Ab dem kommenden 6. Mai gilt:

Alle Wohngebäude mit einer Brandschutzhöhe von über zwölf Metern – das sind etwa vier Stockwerke – müssen über einen Plan für das Brandschutzmanagement verfügen; dieser ist innerhalb eines Jahres zu erstellen.

Nach dem Brand des Grenfell Tower in London am 14. Juni 2017 mit 72 Toten hat das italienische Innenministerium eine Brandschutzverordnung mit Anweisungen erlassen, wie im Falle eines Brandes in Wohngebäuden vorgegangen werden muss. Der Brand in dem Londoner Hochhaus hat gezeigt, dass mit richtigen Maßnahmen und einer geeigneten Wahl der Baumaterialien für den vorbeugenden Brandschutz nicht so viele Menschenleben zu beklagen gewesen wären.

Die Verwalter von Mehrfamilienhäusern müssen einen Notfallplan erstellen und an die Bewohner verteilen. Je höher ein Gebäude ist, desto detaillierter muss der Plan sein. Der Funktionsbereich Brandschutz der Agentur für Bevölkerungsschutz bereitet dafür eine allgemeine Vorlage vor, die an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen ist, damit das Dekret in ganz Südtirol einheitlich angewandt werden kann. Diese Unterlage soll den Verantwortlichen als Hilfestellung dienen und wird in Kürze erstellt.

Gebäude mit einer Brandschutzhöhe von mehr als 24 Metern – das sind etwa acht Stockwerke – müssen außerdem bei der Errichtung oder Renovierungder Fassaden für eine Fläche von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche der Fassaden – etwa bei energetischer Sanierung mit Dämmmaterial – Maßnahmen gegen die Ausbreitung eines Feuers innerhalb oder außerhalb der Fassade oder gegen das Abbrechen von Teilen der Fassade im Falle eines Brandes setzen. Dabei ist auf die Wahl von Dämmstoffen mit geringer Brandausbreitung zu achten sowie auf die Befolgung der Richtlinien in einem von der Feuerwehrherausgegebenen Rundschreiben.

Für weitere Informationen stehen die Techniker des Amtes für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungsschutz zur Verfügung: telefonisch unter der Nummer 0471 416020 oder via E-Mail [email protected].

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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