Die Gratis-Skipässe
Myriam Atz-Tammerle hat sich über die Gratis-Skipässe und kostenlosen Öffi-Fahrten für Carabinieri und Soldaten erkundigt.
Für großen Wirbel hat ein Schreiben des Carabinieri-Kommandanten von Wolkenstein gesorgt, der an das dortige Skigebiet die Aufforderung gerichtet hatte, allen Carabinieri-Beamten sowie deren Familienangehörigen Gratis-Skipässe zur Verfügung zu stellen.
In einer Landtagsanfrage wollte Myriam Atz-Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) in Erfahrung bringen, ob nicht nur Ski-Pässe, sondern auch Öffi-Tickets und Fahrgenehmigungen auf die Seiser Alm vergeben wurden.
Bei den Gratisskipässen handle es sich laut Auskunft des Verbandes der Seilbahnunternehmer Südtirols vorwiegend um Dienstpässe zur Ausübung des Ordnungsdienstes, erklärt Landesrat Daniel Alfreider. Bei den Betreibern von Seilbahnanlagen zu sportlichen und touristischen Zwecken handle es sich ausschließlich um private Gesellschaften. Es sei ihnen freigestellt, kostenlose Skipässe auszugeben. Die Landesregierung könne die Betreiber nicht zur Herausgabe dieser Daten verpflichten.
Die Landesregierung sei auch nicht befugt, über interne Maßnahmen von staatlichen Behörden Auskunft zu geben.
Laut Beschluss der Landesregierung können die Ordnungskräfte die öffentlichen Verkehrsmittel in Ausübung ihres Dienstes, auch in Zivilkleidung, kostenlos benutzen, während die Angehörigen der Streitkräfte, in Ausübung ihres Dienstes und vorausgesetzt, dass sie die Uniform tragen, die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos benutzen können. Sie müssen auf Verlangen des Busfahrers oder des Kontrollpersonals ihren Dienstausweis vorweisen.
Auf der Brennerautobahn werden unter anderem Einsatzfahrzeuge der Staatspolizei, der Carabinieri, der Feuerwehr und Militärfahrzeuge bei Rettungsmaßnahmen oder Katastrophen von der Zahlung der Autobahnmaut befreit.
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Kommentare (17)
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criticus
Herr Alfreider, Herr Landeshauptmann und Herr Pardatscher (Autobahn-Präsident ) erklären sie doch einmal, warum der Bergrettungsdienst bei Einsätzen die Autobahnmaut bezahlen muss.
andreas
Einem Unternehmen ist es nicht freigestellt, uneingeschränkt Geschenke an Ordnungshüter oder öffentliche Institutionen zu verteilen. Genau so, wie diese auch so gut wie gar nichts annehmen dürfen.
Die Aussage von Alfreider ist falsch, vor allem weil er vorwiegend und nicht ausschließlich sagte.
george
Gut, Frau Tammerle! So etwas hatte ich schon vor zwei Jahrzehnten auf die Tagesordnung gebracht und dabei total in ein Wespennest gestochen. Auch damals hat man versucht alles unter den Teppich zu kehren und zuzudecken, am meisten die politschen Freunde dieser Freunde. Und doch haben sie dann schließlich diese Privilegien, nachdem sie so in die Öffentlichkeit geraten sind, streichen müssen. Gänzlich ist diese Freunderlwirtschaft allerdings bis heute nicht verschwunden, weil sie von einigen Machtinhabern immer noch und immer wieder gepflegt wird.