„…dann gehen wir“
Nicht nur die betroffenen Mitarbeiter sind verärgert, auch die Hoteliers schlagen Alarm: Weil vielen saisonalen Arbeitskräften aus Kroatien, Slowenien oder Tschechien die Autos beschlagnahmt werden, wollen sie nicht mehr wiederkommen.
von Silke Hinterwaldner
Der Hotelier ist genauso aufgebracht wie seine Mitarbeiter. Denn auch für ihn steht viel auf dem Spiel. „Es geht darum, wie wir weiterarbeiten können und darum, ob uns die Mitarbeiter erhalten bleiben“, sagt er. Im Grunde genommen geht es auch darum, wie der Betrieb am Laufen gehalten werden soll, wenn die langjährigen Mitarbeiter tatsächlich nicht wiederkommen.
Die Ursache für den Ärger ist das lästige Targa-Problem, das die Südtiroler nun schon seit Wochen umtreibt. Wie sich jetzt zeigt, wird das Verbot mit einem ausländischen Kennzeichen in Italien zu fahren, für die heimischen Betriebe, vor allem für Hotels und Gasthäuser, zum echten Stolperstein. Denn: Mittlerweile sind die Mitarbeiter aus Kroatien, Slowenien oder Tschechien aus den Tourismusbetrieben nicht mehr wegzudenken. Sehr viele von ihnen kommen während der Saison in das Pustertal, um dort ihren Dienst zu tun. Dabei ist es für die meisten selbstverständlich, dass sie mit dem eigenen Auto anreisen – um so auch in Südtirol mobil sein und um alles Nötige transportieren zu können. Nur: Diese Autos sind mit dem Kennzeichen ihres Heimatlandes ausgestattet.
Aber das Sicherheitspakt von Innenminister Salvini verbietet das: Demnach darf niemand, der sich länger als 60 Tage in Italien aufhält, mit einem ausländischen Kennzeichen fahren (siehe dazu die widersprüchliche Auslegung, im nahestehenden Kasten). Die Zahl der Fälle wächst von Tag zu Tag, sagt Thomas Walch, Obmann des HGV im Puster- und im Gadertal. Bei ihm im Büro sind bereits 20 Fälle aktenkundig, andere wiederum sprechen davon, dass bereits 35 und mehr Mitarbeiter allein im Pustertal betroffen sein sollen. Sie alle wurden von den Ordnungskräften kontrolliert. In der Folge mussten sie eine Strafe von 500 beziehungsweise 700 Euro bezahlen und das Fahrzeug wurde in Beschlag genommen. Auch bei Thomas Walch im Hotel gibt es einen Oberkellner aus Kroatien, der seit nun elf Jahren zum Arbeiten kommt und hier ein Auto mit kroatischem Kennzeichen fährt. Den Kellner hat es beim Einkaufen in Bozen erwischt: Die Stadtpolizei hat das Bußgeld sofort eingefordert. Mit dem Auto darf er jetzt nicht mehr fahren. Eine blöde Situation.
Verständlich, dass einige der Betroffenen deshalb Konsequenzen ziehen und dem Chef mitteilen, dass sie unter diesen Umständen nicht länger in Südtirol arbeiten wollen. „In der Tat“, sagt Walch, „ist das mittlerweile für uns zum enormen Problem geworden.“ Für eine Tourismusregion im Grenzgebiet wie es Südtirol ist, lasse sich das Sicherheitsdekret in dieser Form nicht umsetzen. Er verlangt, dass saisonale Arbeitskräfte und Grenzpendler von der Regelung ausgenommen werden.
„Wir sind sehr bemüht“, sagt Thomas Walch, „hier eine Lösung zu finden, auf allen Ebenen. Aber das ist nicht ganz einfach. In der Zwischenzeit werden jeden Tag aufs Neue Autos sequestriert.“ Bis die Frage geklärt ist, meint Walch, müssten die Autos mit ausländischen Kennzeichen in der Garage bleiben. Aber viele der Betroffenen fahren trotzdem weiter.
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Kommentare (24)
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steve
Ein Selfini Gesetz: die RO und EBE Kennzeichen fahren weiterhin und haben ihre Flat Tax bekommen!
tiroler
Diejenigen, welche sich das Auto in Deutschland leasen, können weiterhin mit deutschem Kennzeichen herumfahren, was
auch ok ist, falls das Auto versichert und versteuert ist. Wozu gäbe es ansonsten auch die EU!
Dass jetzt diejenigen bestraft werden, welch hier arbeiten, ist mal wieder typisch alla italiana.
imago
Ach Italien, ja ja eine Bananenrepublik
guyfawkes
„…Für eine Tourismusregion im Grenzgebiet wie es Südtirol ist, lasse sich das Sicherheitsdekret in dieser Form nicht umsetzen….“
Südtirol möchte mit Verweis auf sprachliche Minderheit (meistens zu Recht) immer und überall gerne eine „Extrawurst“.
ABER dieses Thema hat mit dem Schutz einer sprachlichen Minderheit/Autonomie oder mit „Grenzregion“ überhaupt nichts zu tun: „Gastarbeiter“ gibt es überall – besonders in Provinzen mit viel Tourismus und solche gibt es in Italien zuhauf.
Was die Grenzpendler (Arbeit im Ausland zB Schweiz; Wohnsitz in Südtirol) betrifft:
Diese haben/brauchen offensichtlich im Ausland gar keinen Wohnsitz. Also sollen sie ihr Fahrzeug wie jeder andere auch im Inland anmelden. Falls das Fahrzeug vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, ist bereits eine Ausnahme im Gesetz vorgesehen (vorbehaltlich dass der Arbeitgeber keine Zweigstelle in Italien hat).