Das mitgebrachte Küchenmesser
Der Mann, der am vergangenen Freitag seine Ehefrau auf offener Straße niederstach, erinnert sich nach Angaben seines Anwaltes kaum an das Geschehene. Warum aber hatte er dann ein Küchenmesser mitgebracht?
Von Thomas Vikoler
Wer nicht weiß, was er vor drei Tagen getan hat, der könne schwerlich gegenüber einem Staatsanwalt und einem Richter eine Aussage machen. Diese Begründung von Nicola Nettis, dem Anwalt des 41-jährigen Bozners, der am vergangenen Freitagmorgen seine 29-jährige Ehefrau an der Ecke Claudia Augusta-Straße-Filzistraß in Bozen, mit einem Messer niederstach, entbehrt nicht einer gewissen Logik.
Auch wenn weiter unklar ist, ob der gebürtige Albaner sich doch bewusst ist, dass er einen Mordversuch verübt hat. Einen vorsätzlichen Mordversuch, wie ihn die Staatsanwaltschaft einstuft.
Die Haftprüfung mit Richter Andrea Pappalardo am Montag im Bozner Gefängnis dauerte jedenfalls wenige Minuten. Der Tatverdächtige machte auf Anraten seines Verteidigers von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Angeblich, weil die genaue Tatdynamik bisher nicht rekonstruiert ist und der ärztliche Bericht über den Zustand des Opfers fehlt.
Der Mann bleibt, so verfügte der Richter zu Mittag, wegen Gefahr einer Tatwiederholung im Bozner Gefängnis in U-Haft.
Das Opfer der Messerattacke befindet sich derweil im Spital in einem stabilen, aber weiterhin kritischen Zustand. Sie sei aber außer Lebensgefahr, sagen die Ermittler.
Der 41-Jährige hatte seine Frau, die mit der zehn Monate alten Tochter unterwegs war, nachdem sie die beiden anderen Kinder zur Schule gebracht hatte, am Gehsteig aufgelauert. Zuerst schlug der Mann der 29-Jährigen mit der Faust mitten ins Gesicht.
Dann zückte er ein Messer und stach mindestens fünf Mal auf sie ein. Ein Stich verfehlte die Halsschlagader nur knapp. Die Frau klagte gegenüber den Rettern über Atemnot.
„Ich wollte meine Kinder sehen“, das war laut Verteidiger Nettis die Begründung seines Mandanten, warum er sich um 8.00 Uhr morgens in Oberaus Hauptstraße aufhielt.
Seine Ehefrau und die drei gemeinsamen Kinder befanden sich seit einem Monat in einer geschützten Einrichtung, nachdem sie bei der Polizei Anzeige gegen den Ehemann wegen Misshandlung in der Familie erstattet hatte. Auch dies ein mögliches Motiv für die Messerattacke auf offener Straße.
Verteidiger Nettis betonte auch nach der gestrigen Haftprüfung, dass bei seinem Mandanten nichts daraufhin gedeutet habe, dass er zu einer derartigen Handlung fähig sei. Er hatte sich vor einigen Wochen an den Anwalt genannt, um über eine Trennung von seiner Frau zu sprechen.
Dass der 41-Jährige sich zu allererst an seiner Frau rächen wollte (und nicht, wie er selbst sagt, die Kinder sehen), darauf deutet der Umstand, dass er ein Küchenmesser mit einer rund 20 Zentimeter langen Klinge zum Tatort mitgebracht hatte. Aus diesem Grund geht die Staatsanwaltschaft von einer Planung der Tat aus.
Was passiert als nächstes? Der Verteidiger kündigt ein Verhör mit dem Staatsanwalt an, sobald sein Mandant psychisch in der Lage sei, eine Aussage zu machen.
Und bei ihm die Erinnerung an das Geschehene zurückkehre.
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Kommentare (17)
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carlotta
Hat men Worte für so eine Schweinerei? Er erinnert sich an nix?! Dai dai … prima balla! Es geht ihm um die Kinder… zwoate balla…. er isch no unter Schock … dritte und größte balla
Am meisten geat mir Ober aufn Nerv, dass i den Schwein a no an Pflichtverteidiger zohl und dass es so skrupellose Anwälte gib, de so uan vertreten.. zum Kotzen…
Fakt isch , dass er seine Frau ostechen hot gewellt!