Die Steuer-Entlastung
Jetzt ist es fix: Die Abo-Spesen für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerlich absetzbar. Was Sie beachten müssen.
Die Ausgaben für Abos des öffentlichen Nahverkehrs können heuer von der Steuer abgesetzt werden. Ab 1. März kann man die Liste der Zahlungen von 2018 abrufen.
„Die Bestätigung der 2018 getätigten Ausgaben für den Südtirol Pass, für den EuregioFamilyPass sowie für die Schüler- und Senioren-Abos wird über das Amt für Personenverkehr zur Verfügung gestellt, sie kann bequem online abgerufen und ausgedruckt werden“, erklärt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Gemäß dem staatlichen Haushaltsgesetz des Vorjahres können die ab Jänner 2018 getätigten Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden, und zwar im Ausmaß von 19 Prozent auf einen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro.
Dieser Steuerabzug gilt folglich für die Nutzer des Südtirol Pass, des EuregioFamilyPass sowie für Südtirol Pass abo+ und Südtirol Pass 65+. Eingerechnet werden können in diesen Gesamtbetrag von 250 Euro nicht nur die jährlichen Spesen für den eigenen Südtirol Pass, sondern gegebenenfalls auch die Beträge oder Abo-Jahrespauschalen für zu Lasten lebende Familienmitglieder.
Über die Internetseite www.südtirolmobil.info kann ab Freitag, 1. März 2019 jeder Inhaber eines Südtirol Pass oder eines namentlichen Abos die Auflistung seiner im Jahr 2018 getätigten Ausgaben abrufen, ausdrucken und den betreffenden Betrag dann bei der Abfassung der Steuererklärung in Abzug bringen.
„Um die Auflistung abrufen zu können, ist es notwendig, die Steuernummer des Abo-Inhabers sowie die Nummer des betreffenden Südtirol-Pass- oder Abo-Kärtchens bereit zu halten. Bei dieser Bestätigung handelt es sich rein um eine Auflistung der getätigten Ausgaben. Es bleibt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, im Falle einer Kontrolle seitens der Finanzbehörde die entsprechende Dokumentation vorzuweisen“, heißt es vom Land.
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