Warum Marianne sterben musste
Die Begründung des Urteils, mit der Badr Rabih zu lebenslanger Haft wegen Mordes an Marianne Obrist verurteilt wurde, zeichnet ein erschreckendes Bild einer Beziehung.
Von Thomas Vikoler
Er verlangte, dass seine aus Latzfons stammende Partnerin ein Kopftuch trug, mit keinen anderen Personen als ihm sprach und sich ihm, generell, unterordnete. Und weil sie sich dagegen auflehnte – speziell 21. August 2017 -, musste sie sterben.
So lässt sich die Urteilsbegründung zu einem Mordfall zusammenfassen, der die BrixnerFraktion Milland (und nicht nur) erschütterte.
Marianne Obrist wurde in ihrer Wohnung in der Oswald-von-Wolkenstein-Straße tot aufgefunden. Die Rettung war von ihrem heute 37-jährigen Lebensgefährten Badr Rabih verständigt worden. Er gab an, dass Obrist gestürzt war.
Die Rekonstruktion des Falles durch die Carabinieri zeigte sehr schnell ein anderes Bild: Obrist war in mehreren Etappen und mit mehreren Gegenständen – Besenstil, Baseballschläger, zuletzt, als Obrist bereits so gut wie tot war, ein Messer – schwer misshandelt worden. Sie starb schließlich an einem hämorrhagischen Schock.
Badr Rabih legte nach vier Monaten U-Haft im Dezember 2017 ein Geständnis ab und nannte ein Motiv: Eifersucht. Seine Partnerin habe wiederholt Sex mit anderen Partnern gehabt, erklärte der aus Marokko stammende Mann.
Dies wird von Richter Peter Michaeler in der nun vorliegenden Urteilsbegründung zum am 22. Dezember ergangenen Schuldspruch gegen Rabih (lebenslängliche Haft) als Lüge entlarvt. Es gebe keine Hinweise, dass die Partnerin Kontakt mit anderen Männern gehabt habe. Sie sei, so erklärten Zeugen, praktisch rund um die Uhr von ihrem Lebensgefährten „bewacht“ worden, der seit Jahren keiner beruflichen Tätigkeit nachging.
Es wird ein anderes Motiv genannt: Der Täter sei, kulturell gesehen, „ein Fundamentalist“, mit einem Weltbild, dass selbst ein als Zeuge angehörter Landsmann Rabihs als „rückständig und antiquiert“ beschrieb. Der Mann habe die Freiheit von Marianne Obrist „ausgelöscht“.
Und am Ende sie selbst als Person.
Das Geständnis vom Dezember 2017 wird als lediglich teilweise als glaubwürdig gewertet. Im anderen Teil sei es ein Versuch des Angeklagten, im letzten Augenblick seinen Kopf zu retten. So hatte Rabih vor Gericht behauptet, er hätte gern Kinder mit seiner Partnerin gehabt.
Und so konnte nichts anderes – auch angesichts mehrerer erschwerender Umstände – nichts anderes als eine lebenslängliche Haftstrafe herauskommen.
Die Verteidiger Paoloalberto Paolizzi und Paolo Sevesi haben bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt.
Ähnliche Artikel
Kommentare (10)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
carlotta
Pfui Paolazzi und Sevesi!! Wer zohlt de überhaupt?
I hon kuan Bock mit mein Steuergeld so a Schwein zu finanzieren.. der soll zrug noch Marokko und fertig!
meintag
Was heisst lebenslänglich? Sicher nicht bis zu seinem natürlichem Tod. Er wird über die Jahre bis zu seiner Entlassung den Steuerzahler Geld kosten und nachher vom Staat verrentet werden obwohl er als Arbeitsloser nie Steuern entrichtet hat.
pingoballino1955
Ich frage mich,was wollen die Herren Rechtsanwälte BERUFEN????
exodus
Wie kann eine Südtirolerin sich mit solchem faulen Moslem abgeben. Da ist es mit dem Verstand wohl auch nicht weit her gewesen. Leider ist es auch nicht das erste Mal, dass bei solchen Beziehungen Frauen Opfer werden.