„Ihr könnt selbst entscheiden“
Bei einem Austausch mit Vertretern der Sozialpartner haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und Soziallandesrätin Waltraud Deeg über den aktuellen Stand in Bezug auf die Einführung und Umsetzung des Bürgereinkommens diskutiert.
Dabei stieß die Entscheidung der Landesregierung von vergangenem Dienstag an den Sozialleistungen des Landes festzuhalten, auf breite Zustimmung. „Die Bürgerinnen und Bürger in Südtirol können frei entscheiden, ob sie die Sozialhilfeleistungen des Landes beanspruchen wollen oder das staatliche Bürgereinkommen beantragen, nach den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Regeln.“, hob Landeshauptmann Arno Kompatscher beim Treffen in Bozen hervor.
Die Leistungen zu kumulieren werde nicht möglich sein, da sie dieselbe Zielsetzung verfolgen. „Sozialleistungen müssen in jedem Fall möglichst zielgerichtet, schnell und unkompliziert dort ankommen, wo sie benötigt werden“, ist Soziallandesrätin Waltraud Deeg überzeugt. Die Landesrätin hob hervor, dass es nun wichtig sei, Informationen über die unterschiedlichen Unterstützungsformen möglichst umfassend, eindeutig und transparent weiterzugeben. Hier seien einerseits die Patronate und Steuerbeistandszentren wichtige Partner, andererseits sei jedoch auch der Staat gefragt, zahlreiche noch offene Detailfragen zu klären.
Im Allgemeinen könne davon ausgegangen werden, dass die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe des Landes für die Bürger nach wie vor interessanter bleiben und leichter zugänglich seien.
Das geplante Bürgereinkommen ist eine Mischform aus den bestehenden Landesleistungen des Sozialen Mindesteinkommens und der Beiträge für Miete und Wohnnebenkosten, die seit vielen Jahrzehnten über die Sozialsprengel ausbezahlt werden. In ihrer Gesamtheit seien die Leistungen des Landes Südtirol höher angesetzt, als die Zuwendungen, die im Bürgereinkommen vorgesehen sind, berichtete Ressortdirektor Luca Critelli. Südtirol könne auf ein historisch gewachsenes Gefüge an Sozialleistungen zurückgreifen, dessen Abwicklung und Handhabung wesentlich unkomplizierter sei als die nun geplante staatliche Maßnahme, die ein sehr komplexes Verfahren vorsieht.
Derzeit wolle man über einen Abänderungsantrag erwirken, dass das Land Südtirol eigene Vorgaben zum Bürgereinkommens erlassen kann, berichtete der Landeshauptmann. Dadurch sei garantiert, dass eine bedarfsorientierte, mit den lokalen Bedürfnissen kompatible Anwendung der staatlichen Unterstützungsmaßnahme möglich werde, gleichzeitig aber die autonomen Befugnisse des Landes im Bereich des Sozialwesens abgesichert seien. In seiner momentanen Form sei das Bürgereinkommen komplex geregelt, sowohl in der verwaltungstechnischen Handhabung, als auch im Hinblick auf die konkreten Auswirkungen, beispielsweise auf die Arbeitsservicestellen. „Wir haben eine Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen“, ist Landeshauptmann Kompatscher überzeugt.
Damit das Bürgereinkommen operativ werden kann, sind noch einige legislative Hürden zu überwinden. Die Regionen-Konferenz hatte am Mittwoch voriger Woche (13. Februar) eine Stellungnahme vertagt, nachdem sich alle Regionen aus vielerlei Gründen skeptisch gegenüber diesem Vorhaben geäußert haben. Zum Dekretkönnen momentan noch Abänderungsanträge eingebracht werden, bevor es der Senat voraussichtlich in der kommenden Woche im Plenum diskutiert und in ein Gesetz umwandeln muss. Der Staat geht von einer Auszahlung der Bürgereinkommen ab April 2019 aus, wobei von Seiten der Regionen diesbezüglich eine gewisse Skepsis vorgebracht wurde.
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