Das Hammer-Urteil
Ein Bauer aus dem Tiroler Pinnistal muss nach einer tödlichen Kuhattacke den Hinterbliebenen eine monatliche Rente von 1.550 Euro bezahlen – plus 177.000 Euro Schadenersatz.
Zur tödliche Kuhattacke im Pinnistal kam es im Jahr 2014.
Eine deutsche Urlauberin, die mit einem Hund auf einer Almwiese unterwegs war, wurde von einer Mutterkuh attackiert und getötet.
Die Hinterbliebenen hatten – laut Tiroler Tageszeitung – unter anderem argumentiert, dass der an der Pinnisalm vorbeiführende Weg von Wanderern und Urlaubern stark frequentiert und als kinderfreundlich angepriesen sei.
Genau aus diesem Grund wäre nach Ansicht von Ehemann und Sohn der Getöteten eine Abzäunung der Mutterkühe vom Weg nötig gewesen – zumal der Schutzinstinkt von Mutterkühen gegenüber ihren Kälbern bekannt gewesen sei.
Dem widersprach vor Gericht der betroffene Landwirt vehement.
Das Einzäunen von solchen Weiden sei undenkbar, zumal im Pinnistal schon seit dem 16. Jahrhundert Weideflächen bestehen würden. „Ich kann das doch nicht alles einzäunen. Das wären ja 18 Kilometer. Der Boden ist hart und vor dem Winter muss das alles wieder raus. Wer sollte das alles je bezahlen?“, erklärte der angeklagte Landwirt im Jahr 2017 vor Gericht.
Dem landwirtschaftlichen Sachverständigen erschien die Beschilderung damals jedenfalls ausreichend und auch die Haltung artgerecht. Dazu sei der „Umgang und das fachliche Engagement des Landwirts gegenüber seinen Tieren als überdurchschnittlich zu bewerten“, lobte der Gutachter im Zeugenstand. Er sagte auch, dass Hunde bei Mutterkühen instinktiv Stress auslösen würden.
Dennoch kam es nicht zu einem Freispruch für den Bauern! Im Gegenteil!
Das Gericht kam nämlich zu dem Schluss, dasss die Herde im Jahr 2014 nicht ordentlich verwahrt gewesen sei.
Vor allem aufgrund des frequentierten Weges nahe der Pinnisalm wäre eine Sicherung der Tiere nötig gewesen. Durch das gänzliche Fehlen einer Abzäunung sei so zumindest eine Fahrlässigkeit verwirklicht worden, so heißt es in der am Donnerstag den Parteien zugestellten Urteilsbegründung.
Die TT schreibt dazu:
„Während österreichweit Bauern bereits wegen grober Fahrlässigkeiten haften mussten, ist die Feststellung einer einfachen Fahrlässigkeit wegen Nichteinzäunen von Weidevieh auf der Alm in Tirol noch juristisches Neuland.
Die erkannte Fahrlässigkeit begründet für den Bauern jedenfalls nun die schadenersatzrechtliche Haftung eines Tierhalters – schließlich hatten die Hinterbliebenen ja Aufwendungen, Trauerschmerzensgeld und Renten eingeklagt.
Dazu heißt es im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB): ,Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.’“
Demnach erhielt der Ehemann vorab 130.000 Euro plus 1200 Euro monatliche Rente und der Sohn 47.000 Euro plus 350 Euro Rente zugesprochen.
Der Fall dürfte nun am Höchstgericht landen.
Ähnliche Artikel
Kommentare (26)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
andreas
Als Bauer würde ich sofort jegliches Betreten des Grundstücks verbieten und den Tourismusverein auffordern, umgehenst die Werbung für den Wanderweg zu unterlassen.
esmeralda
Ich fordere die Todesstraphe für diese Mörderkuh
paul1
Dieses Jahr läuft kein Urlauber bzw. Tourist mehr über mein Feld, die Durchgangs Verbots Schilder habe ich schon bestellt, ansonsten lass ich meinen Hund frei laufen!!!! Den ganzen Tag kann ich die Gatter schließen und die Radfahrer zurechtweisen…