Ebner schlägt Alarm
Nordtirol plant Änderungen des Nachtfahrverbots, des sektoralen Fahrverbots und der Euroklassenfahrverbote für LKW. Vor allem die strikteren Maßnahmen beim sektoralen Fahrverbot würden sich besonders negativ auf Südtirols Wirtschaft und seine Unternehmen auswirken. Dies gefährdet mittelfristig Arbeitsplätze, kritisiert die Handelskammer.
„Das Land Tirol hat drei Verordnungen vorbereitet, die sich auf die Euroklassenfahrverbote, das Nachtfahrverbot und das sektorale Fahrverbot beziehen. Den darin enthaltenen Maßnahmen, vor allem der geplanten Verschärfung des sektoralen Fahrverbots, steht die Handelskammer Bozen äußerst kritisch gegenüber“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.
Bisher waren vom sektoralen Fahrverbot Transporte von bestimmten Abfällen, Steinen, Erden und Aushub, Rundholz und Kork, bestimmten Kraftfahrzeugen, Nichteisen- und Eisenerze, bestimmten Arten von Stahl, Marmor und Travertin und keramische Fliesen betroffen.
Ab 1. Oktober 2019 würden laut der geplanten Verordnung der Tiroler Landesregierung auch die Güterkategorien Papier und Pappe, flüssige Mineralölerzeugnisse, Zement, Kalk und gebrannter Gips, Rohre und Hohlprofile sowie Getreide unter das sektorale Fahrverbot auf der A12 Inntal-Autobahn fallen.
Auch die Anwendung des sektoralen Fahrverbots auf LKW der Klasse Euro 6 würde eine erhebliche Einschränkung darstellen, da nicht einmal mit neuangeschafften LKW besagte Waren über die Inntal-Autobahn transportiert werden dürften.
„Die zusätzlichen Güterkategorien, die vom sektoralen Fahrverbot betroffen wären, würden besonders die Südtiroler Wirtschaft hart treffen. Ab 1. Oktober 2019 dürften LKW über 7,5 t zum Beispiel kein Getreide sowie Rohre und Hohlprofile mehr über die Inntal-Autobahn transportieren. Damit müssten diese Güter auf die Schiene verlagert werden, was jedoch aufgrund der ineffizienten Bahnstrecke nur schwer umsetzbar ist. Erst mit der Eröffnung des BBTs und dem Bau der Zulaufstrecken würden diese Maßnahmen Sinn machen“, erklärt Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Außerdem wären Firmen mit Ziel- und Quellverkehr in Nordtirol von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Durch diese Maßnahmen wären Südtiroler Betriebe, die in einer der neuen Verordnung betreffenden Güterkategorien tätig sind, gegenüber Unternehmen mit Sitz in Nordtirol in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stark benachteiligt. Diese könnten bestimmte Aufträge nicht mehr annehmen beziehungsweise ausführen, so die Handelskammer.
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