Keine Leichenschändung
Am Landesgericht werden drei Totengräber aus St. Ulrich vom Vorwurf der Leichenschändung freigesprochen. Wegen fehlenden Vorsatzes.
Die Zeugenaussagen von Bürgermeister Tobia Moroder und seinem Vorgänger Ewald Moroder haben offenbar den Ausschlag dafür gegeben, dass der Strafprozess am Dienstag Nachmittag so geendet ist: Freispruch für alle drei Angeklagten, weil die ihnen vorgeworfene Handlung keine Straftat darstellt.
Die drei Männer aus St. Ulrich, ein Totengräber und zwei Helfer, waren der Leichenschändung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, im Juni 2015 die mumifizierten Überreste einer am 12. Juni 1990 im Alter von 71 Jahren verstorbenen Frau – vor Ablauf der 20-jährigen Verwesungsfrist – kurzerhand in das Grab eines soeben beerdigten 73-Jährigen geworfen zu haben. Außerdem wurden im Biomüll des Friedhofs Knochenreste von drei weiteren Leichen gefunden.
Die prominenten Zeugen betonten allerdings, dass die drei Angeklagten im guten Glauben gehandelt hätten, weil praktisch keine andere Möglichkeit bestand, als die Überreste auf diese Weise zu entsorgen. Erst im Herbst 2015 sei am Pfarrfriedhof in St. Ulrich ein Ossarium (Beinhaus) fertiggestellt worden.
Selbst die Staatsanwaltschaft beantragte am Dienstag – wegen des fehlenden Vorsatzes – einen Freispruch für die drei Angeklagten. Ähnlich argumentierte anschließend Verteidiger Gianlorenzo Pedron.
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