Unterlassene Hilfe
Die Staatsanwaltschaft hat im Fall Cherly Rinner Anklage gegen drei Jugendliche wegen unterlassener Hilfeleistung erhoben.
„Einzigartigkeit, Liebe und gelebtes Leben hinterlassen immer Spuren und berühren Herzen, auch wenn es nur von kurzer Dauer war.“
Dieser Satz stand auf dem Partezettel der 18-jährigen Cherly Rinner aus Oberbozen.
Die junge Frau war am 8. September 2018 vom ersten Stock einer Dachterrasse in St. Pantaleon im Bezirk Braunau gestürzt. Sie erlitt bei dem Sturz aus vier Metern tödliche Verletzungen.
Der Tod der 18-Jährigen hat in Südtirol großes Entsetzen hervorgerufen.
Nun werden allmählich die Hintergründe dieses tragischen Falles klar.
Cherly Rinner hatte im Innviertel das zweitägige „Magoca-Festival“ am Höllerersee besucht. Auf dem Weg zum Festivalgelände war der jungen Frau schlecht geworden, worauf sie in ein angrenzendes Gebäude gebracht wurde. Und dort kam es in der Folge zur Tragödie.
Den Verdacht, wonach Cherly Rinner unter dem Einfluss von Drogen gestanden hatte, bestätigte Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten: „Die Obduktion ergab, dass das Opfer unter dem Einfluss von LSD stand. Wir gehen eher von einem Unfall, also dass die Frau von der Dachterrasse stürzte, als von einem Selbstmord aus.“
Im Zuge der Ermittlungen der Polizei kamen weitere Details zur Unglücksnacht zutage.
„Die von mehreren Zeugen getätigten Aussagen deuten daraufhin, dass drei Personen der 18-Jährigen vor dem Unfall nicht ausreichend geholfen haben dürften. Es war offensichtlich, dass die junge Frau stark beeinträchtigt gewesen war und Hilfe benötigte“, sagte Ebner gegenüber den OÖN.
Anklage gegen drei Personen
Daher hat die Staatsanwaltschaft Ried jetzt beim Bezirksgericht Mattighofen Anklage gegen zwei Personen erhoben. Dabei handelt es sich um einen 23-Jährigen aus Bayern und einen 22-Jährigen aus der Nähe von Salzburg.
Einem dritten Mann aus Südtirol soll in Bozen der Prozess gemacht werden. „Wir haben die Kollegen in Südtirol ersucht, das Strafverfahren zu übernehmen und zu verhandeln“, sagt Ebner den OÖN.
Der Vorwurf: Die drei Männer sollen Zeugen gewesen sein, wie die 18-Jährige, die unter massiver Wirkung von LSD gestanden haben soll, hysterisch herumschrie und immer wieder zusammensackte.
Allerdings soll das Trio der Frau, die sich nicht beruhigen ließ, keine ausreichende Hilfe geleistet haben. Kurze Zeit später sei es zu dem Unglück gekommen.
Den Angeklagten droht wegen der Unterlassung der Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze.
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Kommentare (2)
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arnold
„Die Obduktion ergab, dass das Opfer unter dem Einfluss von LSD stand.“ Und was bitte hätten die 3 „Zeugen“ machen sollen? Sie festbinden während sie hysterisch geschrien hat? Dass es bloss immer einen Schuldigen braucht.