„Lassen Sie sich abholen“
Der Ärger um das Verbot von ausländischen Kennzeichen: Laut Süd-Tiroler Freiheit wurde einem Meraner Grenzpendler empfohlen, sich von seiner Frau am Brenner abholen zu lassen.
„Der Irrsinn um das italienische Autokennzeichen-Dekret nimmt immer groteskere Züge an“, schreibt die Süd-Tiroler Freiheit in einer Aussendung.
Ein junger Meraner, der als Grenzpendler unter der Woche in München lebt und arbeitet und am Wochenende stets zu seiner Familie nach Südtirol heimfährt, habe sich bei der italienischen Straßenpolizei erkundigt, was er tun könne, um gesetzlich in beiden Staaten mit seinem Auto in Ordnung zu sein. „Der Lösungsvorschlag der italienischen Polizei lautet allen Ernstes: ,Lassen Sie sich von Ihrer Frau am Brenner abholen‘“, so die Süd-Tiroler Freiheit.
Das Beispiel des jungen Familienvaters aus Meran, der sich mit seinem Fall an die Süd-Tiroler Freiheit gewandt hat, offenbare den ganzen Irrsinn des italienischen Kennzeichen-Dekrets.
„Die Frau und die Kinder des Mannes“, so die Landtagsabgeordneten Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle, „leben in einer gemeinsamen Wohnung in Meran, er selbst arbeitet von Montag bis Freitag in München, wo er zu diesem Zwecke ebenfalls mit einem Wohnsitz gemeldet ist. Laut deutschem Gesetz ist er verpflichtet, sein Auto in Deutschland anzumelden, wo er es auch für berufliche Zwecke nutzt. Sobald er am Wochenende mit seinem Auto zur Familie nach Südtirol fährt, wird er ab dem Brenner nun zum Gesetzesbrecher. Für den jungen Familienvater gibt es keine Lösung, denn wenn er das Auto in Deutschland angemeldet lässt, ist er in Südtirol illegal unterwegs, meldet er es hingegen in Italien an, verstößt er in Deutschland gegen die Gesetze.“
Der Lösungsvorschlag der italienischen Polizei, dass die Frau ihren Mann einfach am Brenner abholen soll, sei eine Frechheit und entbehre jeder Realität.
„Es zeigt sich leider wieder einmal sehr deutlich, dass die schönen Sonntagsreden vom grenzenlosen Europa und der Brennergrenze, die durch die Europaregion Tirol angeblich verschwunden sei, nur inhaltsleere Floskeln sind“, lautet das Urteil von Knoll und Atz Tammerle.
„Oder soll das etwas die viel gepriesene grenzenlose Europaregion Tirol sein, in der die Bürger nicht mehr mit Fahrzeugen aus dem ,feindlichen Ausland‘ über die Staatsgrenze fahren dürfen?“
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Kommentare (27)
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noando
an den steuerwohnsitz koppeln und passt, oder? sprich, wenn der meraner seinen steuerwohnsitz in deutschland hat, deutsches kennzeichen und in italien, das italienische.
andreas
Nein passt nicht, als italienischer Staatsbürger darf er hier keinen Wagen mit deutschem Kennzeichen fahren.
Jetzt fällt mir gerade ein, hat die Karre von Knoll immer noch ein deutsches Kennzeichen?
Das war ja ein Musterbeispiel an Schlaumeierei.
Als Politiker von italienischen Steuergeldern leben und nicht die paar Euro für Versicherung und Steuer ausgeben wollen und zusätzlich die Verkehrsstrafen nicht zahlen.
guyfawkes
Das stimmt so nicht: es zählt nicht die Staatsbürgerschaft sondern der (bzw irgendein) Wohnsitz („residente in Italia da più di 60 giorni“).
andreas
Wäre ich er, würde ich das Auto in Italien anmelden, in Deutschland sind die Strafen geringer und nebenbei wird es dort gar nicht großartig kontrolliert.