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Das Renten-Gutachten

Die römische Regierung hat alle Regionen verpflichtet, die Leibrenten bis Ende März abzuschaffen. Der Südtiroler Landtag weigert sich – und beruft sich auf das Autonomiestatut.

von Matthias Kofler

Die italienische Regierung fordert alle Regionalräte und Landtage auf, binnen der nächsten zwei Monate die Leibrenten der Politiker abzuschaffen. Dies sieht ein Artikel im neuen Haushaltsgesetz vor. Demnach müssen alle Regionen, auch jene mit Sonderstatut, bis spätestens 31. März 2019 ein Gesetz erarbeiten, mit dem die Leibrenten abgeschafft werden. Die Neuregelung soll spätestens am 1. Mai oder – falls dafür eine Statutenänderung notwendig ist – am 1. Juli in Kraft treten.

Dies gilt rückwirkend auch für die Ex-Abgeordneten, die bereits in Pension gegangen sind. Statt einer Leibrente sollen die Politpensionäre künftig eine Rente erhalten, die auf Grundlage der eingezahlten Pensions- und Sozialbeiträge berechnet wird. Der Staat droht jenen Regionen, welche die Vorgaben nicht innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzen, mit einer 20-prozentigen Beschneidung der Geldflüsse aus Rom. Von den Kürzungen ausgenommen sind lediglich die Sanität, das Sozialwesen und der lokale öffentliche Verkehr.

Der Südtiroler Landtag wird die Vorgaben aus Rom nicht umsetzen. Dies erklärt Landtagspräsident Sepp Noggler auf Nachfrage und verweist auf die beim Verfassungsgericht in Rom behängenden Rekurse der Altmandatare. „Wir wollen dem Gerichtsentscheid nicht vorgreifen“, so Noggler.

Der SVP-Rechtsexperte Karl Zeller ist überzeugt, dass die römischen Vorgaben verfassungswidrig sind: Zum einen, weil die rückwirkenden Kürzungen „nicht verhältnismäßig“ seien – einige Altmandatare müssten Einbußen von bis zu 80 Prozent hinnehmen. Zum anderen, weil die Bestimmungen gegen das Autonomiestatut verstießen: Die Regelung der Amtsentschädigungen gehöre zu den primären Kompetenzen der Autonomen Provinz.

Dem Landtag liegt bereits eine Expertise des Verfassungsrechtlers Giuseppe Falcon vor, welche die Zeller-These stützt. Das Gutachten wurde 2016 im Auftrag der Autonomiegruppe im Senat angefertigt und besagt, dass all die Bereiche, die Südtirol selbst finanziert, in die ausschließliche Entscheidungsbefugnis des Landes fallen und sich Italien folglich in diese nicht einmischen kann.

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