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Gestrichene Zulagen

Paul Köllensperger löst ein großes Wahlversprechen ein: Der Oppositionsführer will mithilfe eines Beschlussantrags die steuerfreien Funktionszulagen der Abgeordneten abschaffen.

Von Matthias Kofler

Paul Köllensperger schickt voraus, dass er die Chancen auf eine Annahme seines Beschlussantrags als gering einschätzt. „Wie wir wissen, ist die SVP beim Geld ziemlich sensibel. Und die Lega dürfte voraussichtlich der SVP-Linie folgen“, so der Fraktionssprecher des Teams Köllensperger.

Wenige Tage vor den Landtagswahlen hat der mittlerweile zum Oppositionsführer aufgestiegene Ex-Grillino ein Versprechen abgegeben, das er nun einlöst. Köllensperger kündigte an, innerhalb von 100 Tagen nach einem Einzug in den Südtiroler Landtag einen Gesetzesantrag zur Abschaffung der „skandalösen Privilegien“ bei der Besteuerung der Gehälter der Abgeordneten zu stellen. Der entsprechende Antrag liegt nun vor. Konkret geht es um die steuerfreien Funktionszulagen der Regierungs- und Präsidiumsmitglieder, Kommissionspräsidenten und Fraktionssprecher. „De facto handelt es sich bei den Spesenpauschalen der Politiker um ein Gehaltselement, das normal besteuert werden muss“, fordert Köllensperger.

Der Abgeordnete betont, dass er keine Diskussion über die Höhe der Gehälter in der Politik lostreten wolle. Die Regierungsarbeit stelle einen verantwortungsvollen und zeitintensiven Beruf dar, weshalb diese Tätigkeit auch eine angemessene Entlohnung verdiene, in einer Höhe, die auch im Verhältnis zu anderen Spitzenpositionen im Land stehen solle. Allerdings handle es sich bei der pauschalen Spesenrückerstattung um ein „rechtlich zweifelhaftes Privileg gegenüber den Arbeitnehmern und Freiberuflern“. „Eines darf die Politik sich nicht weiter leisten, wie uns der Skandal um die Renten-Vorschüsse lehren sollte: Ungerechtfertigte Vorteile, die sich politische Mandatare per Gesetz selbst zuerkennen, werden von weiten Teilen der Bevölkerung mit Unverständnis quittiert“, ist der Oppositionelle überzeugt.

Die Daten und Fakten: Ein normaler Abgeordneter verdient 9.800 Euro brutto im Monat zusätzlich einem Pauschalbetrag von 700 Euro zur Rückerstattung der für die Ausübung des Mandats bestrittenen Kosten. Dazu kommen noch 750 Euro für belegte besondere Aufgaben, etwa für die Rückerstattung von Mahlzeiten und zurückgelegten Kilometern. Zu diesem Grundgehalt gesellen sich seit Inkrafttreten des Landesgesetzes Nr. 5 von 2017 folgende zusätzliche Vergütungen in Form einer völlig freien Spesenrückerstattung – aber de facto als Gehaltsbestandteil: 4.600 Euro im Monat für den Landeshauptmann, 4.100 Euro für seine Vizes, 3.300 Euro für den Landtagspräsidenten, 2.400 Euro für dessen Vizes, ein Landesrat erhält 3.600 Euro, ein Präsidialsekretär 1.200 Euro, die Vorsitzenden der Gesetzgebungsausschüsse 800 Euro, die Fraktionsvorsitzenden 1.100 Euro, die Chefs einer Ein-Mann-Fraktion 600 Euro.

Köllensperger macht ein konkretes Beispiel: Das Gehalt des Landeshauptmanns wird mit gerade einmal 22 Prozent besteuert, indem 35 Prozent seines Bruttoeinkommens als steuerfreie pauschale Spesenrückerstattung erklärt wurden. Von Kompatschers Bruttogehalt, das sich auf 15.100 Euro beläuft, würden daher 5.300 Euro von der Besteuerung ausgenommen. „Davon kann beispielsweise ein Manager mit gleichem Gehalt nur träumen. Dieser zahlt, bei gleichem Bruttogehalt, 27.500 Euro an Einkommensteuern pro Jahr mehr als der Herr Landeshauptmann. Summiert man dieses Privileg auf fünf Jahre, die die Legislatur andauert, ergibt sich ein Betrag von Euro 137.500 Euro an Steuern, die sich Herr Kompatscher im Verhältnis zum genannten Manager erspart. Eine Summe, die etwa dem sechsfachen Jahresbruttogehalt eines durchschnittlich verdienenden Südtiroler Arbeitnehmers entspricht“, rechnet der Oppositionsführer vor.

Dass es auch anders geht, zeige die Nachbarprovinz Trient. Hier habe die Politik sich der geforderten Gehaltsreduzierung durch das Monti-Dekret aus dem Jahr 2012 angepasst und sowohl die Gehälter der Mitglieder der Landesregierung reduziert (der Trientiner Landeshauptmann verdient 13.800 Euro brutto monatlich) als auch die Gehaltsbestandteile im überwiegenden Ausmaß der ordentlichen Besteuerung unterworfen.

Mit dem Beschlussantrag will Köllensperger erreichen, dass die derzeit bestehenden steuerfreien Funktionszulagen der normalen Besteuerung zugeführt und die gesamte Regelung der Entschädigung alleinige Landeszuständigkeit wird.

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