Endlose Schleife
Wenn ein Grundbesitzer seine Zustimmung verweigert, darf der Sportverein dort keine Langlaufloipe spuren: Geschehen heuer in Pfalzen, wo der Streit kuriose Blüten treibt.
von Silke Hinterwaldner
„Das ist schon sehr bedauerlich“, sagt Siegfried Gatterer. Der Vizebürgermeister von Pfalzen ist selbst Bauer und im Ausschuss für den Bereich Landwirtschaft zuständig. Er kommt zum Schluss: „Es ist freilich wichtig, dass eigener Grund und Boden respektiert werden. Aber gleichzeitig entsteht dem Grundbesitzer kein Schaden, sobald im Winter die Loipe über sein Feld läuft.“ Wenn die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, den Bauern, den Tourismustreibenden und den Zuständigen beim Sportverein gut funktioniert, dann ist das auch kein Problem.
Jedes Jahr im Winter lassen unzählige Grundbesitzer die Loipen über ihre Felder laufen. Aber immer wieder – nicht nur in Pfalzen – führt eine Auseinandersetzung dazu, dass der Bauer die Durchfahrt eines Tages untersagt. „Dass man die Loipe immer öfter als Druckmittel einsetzt, um einen Streit in einer ganz anderen Angelegenheit auszufechten, finde ich nicht richtig“, sagt Gatterer, „gerade jetzt, wo wir endlich wieder einmal Schnee haben, wäre es schön, wenn man auch die Loipe zwischen Pfalzen und Issing spuren könnte.“
Seit es in Pfalzen heuer zum ersten Mal richtig geschneit hat, wird hinter den Kulissen ein Streit ausgefochten, der dazu geführt hat, dass der Grundbesitzer noch mehr erbost ist als er es ohnehin schon war. Der Grund: Beim Sportverein hat man zu einem ungewöhnlichen Mittel gegriffen, um auf die Sperre der Loipe und dem Streit mit dem Grundbesitzer hinzuweisen. Auf dem Nachbargrundstück wurde vor zehn Tagen ein Schild aufgestellt, auf dem man lesen kann:
„Ab hier können wir leider keine Loipe machen, da Herr Winding Peter die Durchfahrt nicht erlaubt. Wir bitten um Verständnis. Es tut uns leid! Es ist uns zwar unverständlich, da wir mit einer Loipe keinem einen Schaden verursachen.“
WAS DER GRUNDBESITZER SAGT, LESEN SIE IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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