Das fehlende Ossarium
Im Prozess wegen einer vermeintlichen Leichenschändung in St. Ulrich treten Bürgermeister und Dekan auf.
Das im Juni 2015 auf dem Pfarrfriedhof St. Ulrich fehlende Ossarium. Das war eines der Themen bei einer prominent besetzten Zeugeneinvernahme vor wenigen Tagen am Bozner Landesgericht. Im Prozess (im verkürzten Verfahren) sind drei Friedhofsarbeiter wegen Leichenschändung angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die mumifizierten Überreste einer am 12. Juni 1990 im Alter von 71 Jahren verstorbenen Frau – vor Ablauf der 20-jährigen Verwesungsfrist – kurzerhand in das Grab eines soeben beerdigten 73-Jährigen geworfen zu haben. Außerdem wurden im Biomüll des Friedhofs Knochenreste von drei weiteren Leichen gefunden.
Als Zeugen der Verteidigung sagten nun der frühere Bürgermeister Ewald Moroder, der aktuelle Amtsinhaber Tobia Moroder und Dekan Luigi Pitscheider aus. Sie betonten, dass das Ossarium erst im Herbst desselben Jahres bereitstand.
Verteidiger Gianlorenzo Pedron verwies anschließend auf das Fehlen jeglichen Vorsatzes der Friedhofsarbeiter, etwa um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
Richterin Carla Scheidle wird das Urteil am 19. Februar verkünden.
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