Haft für Sturaro?
Finale im Palace-Betrugsprozess: Die Anklage fordert zwei Jahre und zehn Monate Haft für die Schönheitschirurgin Carmen Salvatore und drei Jahre für Ex-Direktor Massimiliano Sturaro.
von Thomas Vikoler
Der Nebenkläger ist der eigentliche Ankläger in diesem Strafprozess und es stellt sich die Frage, warum die Strafgerichtsbarkeit den Fall – bei hohem Zeit- und Kostenaufwand – aufarbeiten muss. Warum nicht (allein) in einem Zivilverfahren?
Die Frage drängt sich insbesondere an einem der letzten Verhandlungstage im sogenannten Palace-Prozess am Landesgericht. Der Bozner Immobilienunternehmer Pietro Tosolini, Eigentümer des Nobelhotels Palace in Meran, beklagt dort einen Schaden von 1,3 Millionen Euro, in der Darstellung seines Anwalts Marco Mayr verursacht von zwei ehemaligen Angestellten: Die Schönheitschirurgin Carmen Salvatore und Ex-Direktor Massimiliano Sturaro.
„Während Sturaro über alle kommandiert hat, hat sich Salvatore bei ihm und bei anderen mit teuren Geschenke beliebt gemacht“, behauptet Zivilpartei-Anwalt Mayr in seinem langen Plädoyer.
Die von den beiden Angeklagten vor Gericht präsentierte Version, die Geldzahlungen an sich bzw. an das Ehepaar Chenot seien so vereinbart gewesen, sei unglaubwürdig. „Sturaro konnte kein einfacher Hotelboy gewesen sein, der monatlich 10.000 Euro Bargeld aus der Wellness-Abteilung überbringt“, sagt der Tosolini-Anwalt.
Sturaro sagte hingegen, er habe insgesamt 150.000 Euro als eine Art Kassavorschuss übergeben. Doch laut Anklage hat der frühere Etschwerke-Präsident das Geld selbst eingesteckt, wohl als Entgelt dafür, dass er Carmen Salvatores Überweisungen an ihr eigenes Konto (bemerkenswerterweise über ein POS-Gerät) deckte.
Entsprechend der Strafantrag der Staatsanwaltschaft: Zwei Jahre und zehn Monate Haft für Salvatore wegen Unterschlagung und Betrug, drei Jahre Haft für Sturaro wegen derselben Vorwürfe.
Demnach wertet die Staatsanwaltschaft die Überweisungen auf Salvatores privates Konto zwischen November 2010 und Dezember 2012 als Unterschlagung, weil die Schönheitschirurgin während dieses Zeitraums das Blutwäsche-Programm verwaltete. Die übrigen Zahlungen (auch jene an Sturaro) werden als Betrug eingestuft. Für die monatlichen Stornierungen von Inkassi (jeweils 10.000 Euro) wird allein der damalige Direktor verantwortlich gemacht. Ein Teil der Geldzahlungen sind inzwischen verjährt.
Vergangene Woche hat ein Zivilgericht (wohl der richtige Ort für diese Causa) Tosolini einen Schadenersatz von insgesamt 500.000 Euro zugesprochen. Die Verteidigung im Strafverfahren bestreitet alle Vorwürfe.
Richter Michele Papparella wird sein Urteil am 1. März verkünden.
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