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Der Kinderhort-Bonus

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Das Fürsorgeinstitut NISF/INPS hat Montag den Online-Dienst für den „Bonus Kinderhort (Bonus asilo nido) 2019 freigeschaltet.

Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), erklärt, dass es sich bei dieser Unterstützungsmaßnahme um einen Bonus handelt, der sich nach dem Schulkalender richtet und dem ansuchenden Elternteil eines Kindes, welches eine Kleinkindereinrichtung besucht, zusteht.

„Es werden maximal 1.500,00 Euro in 11 Raten ausbezahlt. Unabhängig davon, ob es sich um eine private oder öffentliche Einrichtung handelt, steht dieser Bonus Eltern von Kindern zu, die ab Jänner 2016 geboren, adoptiert oder anvertraut worden sind und das dritte Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Anfrage um die Zuweisung des Bonus kann nur von einem Elternteil gestellt werden und es muss der Zahlungsschein, sowie die entsprechende Monatsgebühr der Besuchsbestätigung beigelegt werden.  Wird von der Einrichtung im Voraus die Einzahlung der Gebühr verlangt, so braucht es das Einschreibeformular“, präzisiert Tschenett.

„Sollte das Kind an einer chronischen Krankheit leiden, aufgrund welcher ein Besuch der Kinderkrippe für das gesamte Jahr 2019 nicht möglich ist, könnten die Eltern durch eine Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses, um die Auszahlung des Bonus in einer Einmalzahlung ansuchen“, so Tschenett der abschließend erklärt, dass sich Interessierte für das Ansuchen und weitere Fragen jederzeit an das Patronat SBR des ASGB wenden können.

 

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