„Ohne Schutz“
Das Landesgesetz zur öffentlichen Auftragsvergabe ist seit längerem in Kraft, die für den sozialen Schutz von ArbeitnehmerInnen so wichtigen Richtlinien allerdings immer noch nicht.
Das Landesgesetz zur öffentlichen Auftragsvergabe ist seit längerem in Kraft, die für den sozialen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern so wichtigen Richtlinien allerdings immer noch nicht. Diese Durchführungsbestimmungen müssen von der neuen Landesregierung vorrangig angegangen werden, fordert der SGBCISL.
Im Landesgesetz sind bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen mit einem hohen Arbeitskostenanteil Angemessenheitskontrollen vorgesehen. Es handelt sich um Bereiche wie z. B. das Reinigungswesen, Mensadienste oder Personentransport. Diese Kontrollen stellen ein wichtiges Instrument zum Schutz der betroffenen Beschäftigten dar. Dabei wird die Stimmigkeit der Personalkosten mit dem jeweiligen Auftrag überprüft, also ob die auftragnehmenden Betriebe das Personal laut zutreffendem Kollektivvertrag bzw. Landeszusatzvertrag und dem Auftragsvolumen entsprechend entlohnt haben.
Der SGBCISL schreibt dazu:
„Dieses wichtige Schutzinstrument greift aber nur, wenn die Durchführungsrichtlinien erlassen werden. Die neue Landesregierung ist deshalb gefordert, diese Richtlinien im Interesse und zum Schutz der von Dienstleistungsvergabe betroffenen Beschäftigten endlich zu verabschieden.“
Unterbezahlung bedeute für die Betroffenen nicht nur weniger Lohn, sondern zukünftig eine geringere Rente und folglich ein höheres Armutsrisiko. All dies ist für das Land mit höheren sozialen Kosten bzw. Ausgaben verbunden, so der SGBCISL.
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