Fällige Quoten
Die Altmandatare um Franz Pahl fordern die Region auf, ihnen die mit Jahresbeginn fälligen Family-Fonds-Anteile auszuzahlen. Es geht um knapp neun Millionen Euro.
von Matthias Kofler
Zur Erinnerung: Im Dezember 2013 haben jene ehemaligen Landtagsabgeordneten, die sich für die Kürzung der Leibrente um 50 Prozent, verbunden mit einer Abgeltungszahlung, entschieden haben, eine Vereinbarung mit dem Regionalrat unterzeichnet. Darin wurde festgehalten, welchen Betrag und wie viele Anteile der Abgeltung nicht auf das eigene Konto überwiesen wurden, sondern auf sechs Jahre im sogenannten Family Fonds gebunden sind.
Laut dem Thaler-Gesetz Nr. 6 von 2012 müssen diese Gelder nach sechs Jahren ab Inkrafttreten in jährlichen Vierteln ab 2019, dann 2020, 2021 und 2022, dem Anteilseigner wieder zurückgegeben werden. Brisant: Das erste Viertel der Anteile ist somit mit 1. Januar 2019 zur Rückzahlung fällig. Allerdings hat der Regionalrat im Sommer 2014 ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem die Rentenvorschüsse der Altmandatare um 33 Prozent gekürzt – und der Family Fonds als solcher abgeschafft wurde. Gegen das neue Gesetz hatten über 60 Volksvertreter im Herbst 2014 rekurriert. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes über die Rechtmäßigkeit der nachträglichen Vorschuss-Kürzung wird am 19. März erwartet.
Doch wie geht es in der Zwischenzeit weiter?
Nach Informationen der Tageszeitung hat der Club der Altmandatare um Franz Pahl die Region schriftlich aufgefordert, die laut Thaler-Gesetz mit Jahresbeginn fälligen Summen an die Ex-Mandatare auszuzahlen. Insgesamt wurden fast 35 Millionen Euro im Family Fonds eingefroren. Pensplan bzw. die Société Générale in Mailand, die die Anteile verwaltet, müsste somit neun Millionen Euro an die Altmandatare überweisen. Franz Pahl, der Sprecher der Altmandatare, erklärt auf Nachfrage, warum die Rekurse der Ex-Abgeordneten auch dem „normalen“ Rentenbezieher zugute kommen: Immerhin sei das römische Parlament gerade dabei, die sogenannten „goldenen Pensionen“ auf 4.500 Euro zu begrenzen.
„Damit wären nun im Prinzip keine Normalrenten mehr vor Kürzungen sicher“, meint Pahl. Seine Argumentation lautet: „Wenn das Prinzip einmal gebrochen ist, kann es bei allen Rentenfällen unabhängig von der Höhe gebrochen werden. Damit ist das Prinzip der Rechtssicherheit und das Prinzip von Treu und Glauben gebrochen, sodass man auf Regelungen nicht mehr vertrauen kann, weil sie rückwirkend in Frage gestellt werden.“ Im Falle der Regionalratsabgeordneten besteht laut Pahl bei zwei Dritteln ein formeller Vertrag zu Abgeltungszahlungen mit dem Regionalrat, der rückwirkend vom Kompatscher-Rossi-Gesetz aus dem Jahr 2014 geändert wurde.
„Ich habe schon 2014 auf die Gefahr für alle Normalrenten hingewiesen, als auch der ASGB noch dumm-neidisch mit den Wölfen heulte. Nun ist es mit der neuen Regierung soweit. Der Gesetzesentwurf liegt vor. Wenn wir vor dem Verfassungsgericht gewinnen, wird man uns noch einmal sehr dankbar sein müssen, weil wir eherne Grundsätze verfechten, die im Interesse aller und der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates liegen“, so Pahl.
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