Die Fristen
Lehrpersonen können noch bis zum 8. Februar in der Deutschen Bildungsdirektion die Gesuche um Eintragung in die Schul- und Landesranglisten einreichen.
Noch bis zum Donnerstag, 8. Februar 2019, besteht für interessierte Personen, welche die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, für das Schuljahr 2019/20 um Eintragung in die Schulranglisten oder in die Landesranglisten anzusuchen oder die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt zu beantragen. Die endgültigen Ranglisten werden dann voraussichtlich im Mai 2019 von der Landesschuldirektion genehmigt und veröffentlicht.
Alle Gesuche müssen bis zum genannten Termin entweder mittels Einschreiben mit Rückantwort (in diesem Fall gilt das Datum des Poststempels), in digitaler Form oder persönlich bis 12.00 Uhr des 8. Februar (hierbei gilt der Protokollstempel) in der Abteilung 16 Bildungsverwaltung in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen eingereicht werden.
Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Website der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht. Auskünfte erteilt auch das Personal des Amtes für das Lehrpersonal an der Deutschen Bildungsdirektion.
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