Klagen gegen Gemeindenverband?
Der Gemeindeverband verweigere ein Gewerkschaftsrecht, sagt der AGB/CGIL, der zwei Klagen gegen den Gemeindenverband ankündigt.
„Der Gemeindenverband und sein Problem mit den Gewerkschaftsrechten. Vertretungsansprüche und das Recht auf Freistellung von Mitarbeitern vonseiten der Gewerkschaften sind der Führung des Gemeindenverbandes anscheinend ein Dorn im Auge“, erklärt Angelika Hofer, Generalsekretärin der Öffentlich Bediensteten im AGB/CGIL, in einer Aussendung.
„Bereits vor Jahren“, so Hofer, „wurden die Vertretungsansprüche der Gewerkschaften am Arbeitsplatz empfindlich gekürzt, sehr zum Schaden der Bediensteten des Öffentlichen Dienstes. Nun setzt die Führung des Gemeindeverbandes noch eins drauf. Ein Antrag bzw. eine Mitteilung von uns, eine rechtmäßig zustehende Freistellung in Anspruch zu nehmen, wurde mit nicht nachvollziehbaren Begründungen prompt abgelehnt.“
Ein von der Fachgewerkschaft nicht unterzeichneter Vertragsvorschlag seitens des Gemeindenverbandes sei sogar als Begründung in der Ablehnung angeführt worden. „Dieses absolut inakzeptable Verhalten zeigt einmal mehr, wie ernst man es mit der ansonsten so hochgepriesenen Sozialpartnerschaft hält“, betont die Gewerkschafterin.
„Der Schaden, der mit diesem Verhalten nicht nur der betroffenen Fachgewerkschaft entsteht, sondern vor allem auch den Bediensteten, die das Recht auf Gewerkschaftsvertretung in ihren Bereichen haben, kann so nicht akzeptiert werden. Eine Klage wegen gewerkschaftsfeindlichem Verhalten gegen die Führung des Gemeindeverbandes und Klage gegen entstandenen Schaden wird wohl die Folge sein“, so Angelika Hofer.
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