Böse Mieter
Das Strafverfahren gegen einen Vermieter, der sich öffentlich über die Umtriebe zweier Mieter beschwerte, wird eingestellt.
Der Aufenthalt des Paares in der Bozner Wohnung dauerte wenige Monate des Jahres 2013, verursachte aber einen Schaden, den der Vermieter auf 6.000 Euro quantifizierte.
Die beiden Mieter – ein 43-jähriger Mann aus Kalabrien und eine 49-jährige Kubanerin – verunstalteten das Appartement und zahlten die Miete nicht, wie sich der Vermieter im Forum der Wohnungs-Website www.leaserent.eu im August 2013 beklagte. „Sie haben alles demoliert und die Vorhänge mitgenommen“, schrieb der Vermieter.
Nicht nur das: Er warnte alle Leser des Forums davor, eine Wohnung an das namentlich genannte Paar zu vermieten.
Das brachte dem Vermieter, einem 59-jährigen Bozner, eine Strafanzeige wegen Rufschädigung ein. Erstattet von den beiden Ex-Mietern, welche den Post im Netz gelesen hatten.
War die namentliche Kritik im Internet berechtigt? Für den Bozner Einzelrichter Carlo Busato, der sich mit dem Fall befasst hat, ohne Zweifel. Der Vermieter habe sich keineswegs aggressiv ausgedrückt, sondern lediglich eine (berechtigte) Warnung in Umlauf gebracht. Außerdem, so Busato, habe es sich um eine „Rezension“ über das Mieter-Verhalten auf einer dafür bestimmten Website gehandelt. Hätte der Vermieter seine Kritik etwa auf Facebook vorgebracht, sei diese eher strafrechtlich relevant gewesen.
Nun hat Busato das Strafverfahren gegen den Vermieter für erloschen erklärt. Auch deshalb, weil die Ex-Mieter inzwischen ihre Strafanzeige wegen Rufschädigung zurückgenommen haben.
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