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Der Deal

Die vor einem Jahr von der Landesabteilung Arbeit wegen eines Spesen-Skandals fristlos entlassene Arbeitsinspektorin Patrizia Coletti ist wieder im Landesdienst. Das Ergebnis eines Deals, bei dem beide Seiten Rückzieher machten.

von Thomas Vikoler

Landesangestellte, denen gekündigt wird, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses Umstandes wurde sich vor gut einem Jahr eine Arbeitsinspektorin der Landesabteilung für Arbeit bewusst.

Ihr Arbeitgeber  – das Land Südtirol, in der Person von Personal-Chef Albrecht Matzneller –  hatte sich zu einem drastischen Schritt entschieden: Patrizia Coletti, so der Name der Arbeitsinspektorin, wurde Anfang November 2017 fristlos gekündigt. Entlassen aus dem Landesdienst und zwar infolge eines internen Spesenskandals, der im Arbeitsinspektorat selbst für erheblichen Wirbel sorgte.

„Wir hatten keine andere Wahl, die Reputation des Landes Südtirol steht hier auf dem Spiel“, erklärte der damalige Direktor der Abteilung Arbeit, Helmuth Sinn.

Coletti, die als Gemeinderätin von Forza Italia in Neumarkt eine Person des öffentlichen Lebens ist, wurde vorgehalten, private Ausgaben als Außendienst-Spesen verrechnet zu haben. Es landeten jedenfalls Belege für Besuche beim Frisör oder bei der Kosmetikerin  sowie Ausgaben für Skipässe und Einkäufe in Lebensmittelgeschäften in den Spesenabrechnungen. Insgesamt wurde ein Schaden von 13.000 Euro für den Zeitraum 2013 bis 2017 beanstandet.

Wie es ausschaute, eine eindeutige Angelegenheit.

Doch das war sie offensichtlich nicht. Coletti, die bei den jüngsten Landtagswahlen für Forza Italia kandidierte (und bekanntlich nicht gewählt wurde), ist seit kurzem wieder im Landesdienst. Nicht im Arbeitsinspektorat, aber in einer anderen Abteilung der Landesverwaltung, wiederum in der VI. Besoldungsstufe. Die Personalabteilung musste offensichtlich einen Rückzieher machen. Das Exempel, das man statuieren wollte, stand juristisch offenbar auf wackeligen Beinen.

„Wir haben uns mit der Landesverwaltung auf eine Wiedereinstellung geeinigt“, sagt Colettis Anwalt Gianni Lanzinger.

Er hatte die fristlose Kündigung für Coletti Anfang dieses Jahres angefochten. Nach mehreren Terminen vor der Schlichtungskommission schlossen beide Seiten vor kurzem einen bemerkenswerten Deal.

Das Land Südtirol nimmt die, zuallererst, die Entlassung der Arbeitsinspektorin zurück. In seinem Rekurs hatte Lanzinger darauf hingewiesen, dass für eine fristlose Kündigung die Voraussetzung der Unmittelbarkeit („immediatezza“) der beanstandeten Handlungen fehle. Tatsächlich lief die vermeintlich rechtswidrige Praxis der Spesenabrechnung seit mehreren Jahren – und wurde von Colettis Vorgesetztem umstandslos abgesegnet.

Bereits vor dem Deal hatte das einige Vorhaltungen gegen die Arbeitsinspektorin zurückgenommen, etwa jene zu den Skipässen.

Die Beamtin ihrerseits räumte Verfehlungen ein und erklärte sich bereit, ungerechtfertigt kassierten Spesenersatz an das Land zurückzuzahlen. Schadenersatz wegen Verdienstausfalls für rund ein Jahr erhält Coletti keinen. Im gegen sie am Landesgericht eingeleiteten Strafverfahren beantragte sie Probezeit mit Sozialdienst, zu dessen Ende jegliche Straftat erlischt.

Vor allem erhält Coletti aber ihren Status als Landesangestellte zurück. Denn Arbeitslosenunterstützung stand ihr, wie erwähnt, keine zu.

 

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