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Der Mafia-Alarm

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Regierungskommissär Vito Cusumano warnt vor Mafia-Infiltrationen bei Großprojekten in Südtirol. Und berichtet von einer hiesigen Firma, die deswegen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen worden ist.

Von Thomas Vikoler

Greifen kriminelle Organisationen mafiösen Zuschnitts nun auch auf Südtirol über? Auf Großprojekte wie dem Brenner-Basistunnel oder die dazugehörigen Zulaufstrecken? Dieses Thema warf Regierungskommissär Vito Cusumano bei einem Weihnachtsempfang im Herzogenpalast unaufgefordert auf.

„Eine erhöhte Wachsamkeit ist hier erforderlich“, betonte der Präfekt, „in unserem Land werden derzeit große Bauvorhaben wie der BBT realisiert. Das weckt auch das Interesse von Firmen, die in Verbindung zur Illegalität stehen. Die Finanzwache führt hier Kontrollen durch und auch die Arbeitssicherheit auf den Baustellen wird überprüft“.

Cusumano nannte auch ein konkretes Beispiel: Eine Firma, die sich vor einigen Jahren in Bozen angesiedelt hat und der offenbar Verbindungen zur organisierten Kriminalität nachgewiesen werden konnte.

Auf Antrag der Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft Trient sei in diesem Jahr gegen die Firma ein Verbot verhängt worden, an öffentlichen Ausschreibungen in Südtirol teilzunehmen, berichtet der Regierungskommissär.

Um welche Firma es sich dabei handelt und auf welchem Gebiet sie tätig ist, wollte Cusumano nicht verraten. Offenbar ist das Unternehmen auf Personen rückführbar, die wegen Mafia-Delikten verurteilt wurden.

Es ist nicht das erste Mal, dass Firmen hierzulande aufgrund von Anti-Mafia-Bestimmungen von öffentlichen Ausschreibungen ferngehalten werden. Vor einigen Jahren schloss die Landesverwaltung die Firma Ing. E. Montovani SpA von der Groß-Ausschreibung für den Bau des neuen Bozner Gefängnisses aus. Begründung: Die Firma habe sich nicht von einer früheren Führungskraft distanziert, die wegen Finanzdelikten rechtskräftig verurteilt worden war.

Mantovani klagte gegen den Ausschluss. Zunächst lehnte das Bozner Verwaltungsgericht dessen Aufhebung (und eine Schadenersatzforderung des Unternehmens) ab. Im Dezember 2017 erklärte der Europäische Gerichtshof den Ausschluss für rechtens. Verwalter von nicht einwandfreier Moralität hätten auch Auswirkungen auf die Tätigkeit des Unternehmens, so der Gerichtshof.

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