Der Geldsegen
Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat der Landtag 35 amtierenden und ehemaligen Abgeordneten die Abfertigung ausbezahlt. Kostenpunkt: Knapp 2 Millionen Euro.
von Matthias Kofler
Der Blick auf den eigenen Kontostand dürfte 35 ehemaligen und amtierenden Abgeordneten des Südtiroler Landtags ein Lächeln ins Gesicht zaubern: Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat das Hohe Haus die Überweisung der Abfertigungszahlungen freigegeben. Pro Kopf sind dies rund 50.000 Euro, über die sich die Volksvertreter nun freuen dürfen. Anders als die „normalen“ Arbeitnehmer brauchen die Abgeordneten des Landtags nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses warten, um ihre Abfertigung zu erhalten, sondern sie bekommen sie immer nach Ende der Legislaturperiode ausbezahlt – unabhängig davon, ob er/sie dem neuen Landtag angehört oder nicht.
Der Hintergrund: Das Regionalgesetz Nr. 2 vom 26. Februar 1995 regelt die „Bestimmungen über die Aufwandsentschädigungen und die Vorsorge der Regionalratsabgeordneten der autonomen Region Trentino-Südtirol“. Die Artikel 16 bis 20 legen fest, dass jedem Abgeordneten am Ende einer jeden Legislaturperiode oder im Falle der Beendigung seines Mandats eine sogenannte Mandatsabfertigung ausbezahlt wird. Diese wird auf der Grundlage der Beitragsleistungen und der vom Fonds erzielten Ergebnisse berechnet. Die Abgeordneten zahlen monatlich acht Prozent ihrer Bruttoentschädigung in einen für die Mandatsabfindung eingerichteten Fonds ein. Es sind dies 784 Euro.
Die während der vergangenen Legislaturperiode (2013 bis 2018) einbehaltenen Beträge wurden nach einer Ausschreibung am 27. Februar 2015 bei der Gesellschaft Pictet & Cie (Europe) KG mit Sitz in Turin gewinnbringend angelegt, wobei der entsprechende Vertrag zwischen einer niedrigen und einer mittleren Risikostufe unterscheidet. Die Zulagen des Landtags für die Regierungs- und Präsidiumsmitglieder spielen bei der Berechnung der Mandatsabfertigung keine Rolle. Unterm Strich bekommt (fast) jeder der 35 Abgeordneten nun eine Abfertigung im Ausmaß von 47.000 bis 50.000 Euro überwiesen. Einzig Paul Köllensperger, der im August für vier Monate sein Mandat ruhen ließ und in dieser Zeit aufs Gehalt verzichtete, dem frühzeitig ausgeschiedenen F-Ehrenobmann Pius Leitner sowie dem nach Rom gewechselten SVP-Politiker Dieter Steger wurde nicht der volle Betrag ausbezahlt.
Zusätzlich zur Abfertigung haben die Mitglieder des Südtiroler Landtags auch Anspruch auf eine Sozial- und Pensionsversicherung. Das Hohe Haus nimmt dafür jährlich gut 800.000 Euro in die Hand. Weil diese Gelder mit dem Spitzensteuersatz von 43 Prozent besteuert werden, landet nur die Hälfte davon effektiv bei den Politikern. Mit der Renten-Reform aus dem Jahr 2014 wurden die Leibrenten für die neuen Abgeordneten endgültig abgeschafft. Seitdem gilt das beitragsbezogene System: Der Regionalrat als Arbeitgeber zahlt den Neo-Mandataren monatlich zwischen zwölf und 24 Prozent des Bruttogehaltes in einen privaten Rentenfonds ein: also bis zu 2.400 Euro brutto im Monat. Weitere acht Prozent zahlt jeder Abgeordnete als Arbeitnehmer eigenständig über seinen Lohnstreifen in den Fonds ein. Das sind rund 800 Euro brutto im Monat.
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