Du befindest dich hier: Home » Politik » Kompatschers Konter

Kompatschers Konter

Landeshauptmann Arno Kompatscher reagiert auf den offenen Brief der Heimatpfleger zur Flughafen-Verlängerung mit einem weiteren offenen Brief. Wie er seinen Flughafen-Kurs rechtfertigt.

von Heinrich Schwarz

Eigentlich ist man es von Landeshauptmann Arno Kompatscher nicht gewohnt, dass er auf offene Briefe mit einer Antwort reagiert, die er auch den Medien schickt. Beim heiklen Thema Flughafen Bozen bzw. Landebahn-Verlängerung hat er jetzt eine Ausnahme gemacht.

Ende November hatte der Heimatpflegeverband Südtirol einen offenen Brief als Stellungnahme zur Verkaufs-Ausschreibung der Flughafen-Gesellschaft ABD verfasst. Wie berichtet, sieht die Ausschreibung nämlich vor, dass sich der Käufer an den Flughafen-Masterplan von 2012 und damit an bestimmte Auflagen der Luftfahrtbehörde ENAC halten muss. Und der Masterplan beinhaltet die Verlängerung der Start- und Landebahn von 1.294 auf 1.432 Meter.

„Das Nein der Volksabstimmung 2016 lehnt auch jede Startbahn-Verlängerung ab“, schrieb der Heimatpflegeverband. Genauer gesagt die Obfrau Claudia Plaikner und der Rechtsberater Rudi Benedikter. Man erlaube sich den Versuch, die Rechtslage entsprechend zu klären und deren politische Konsequenzen anzumahnen.

Demnach sei bei der Volksbefragung im Juni 2016 der gesamte Gesetzentwurf zum Flughafen abgelehnt worden. Und dieser Gesetzentwurf habe nicht nur die öffentliche Finanzierung des Flughafens vorgesehen, sondern auch das Entwicklungskonzept und die damit zusammenhängenden strukturellen Maßnahmen wie die Verlängerung der Landebahn. Der Landeshauptmann habe versprochen, das Votum zu respektieren.

„Das geplante Landesgesetz“, so der Heimatpflegeverband im offenen Brief, „konnte nicht in Kraft treten, und mit ihm auch nicht die darin vorgesehenen Entwicklungsziele bzw. das Entwicklungskonzept. Sehr wohl in Kraft bleiben hingegen die rechtlichen und politischen Konsequenzen des Volksentscheids. Die Landesregierung ist verpflichtet, diesen Entscheid wort- und sinngemäß zu respektieren und ihm gegenüber Dritten Geltung zu verschaffen, also gegenüber dem Staat, ENAC, ABD oder privaten Investoren. Selbstverständlich auch gegenüber etwaigen früheren Entwicklungsplänen, Masterplänen oder dergleichen, die durch die Ablehnung der Entwicklungsziele durch das Volk obsolet geworden sind.“

Jede andere Interpretation lasse „die gesamte Operation ‚Volksabstimmung Flugplatz Bozen‘ als grandioses Scheingeschäft erscheinen, mehr noch: als bewusstes Täuschungsmanöver gegenüber der Südtiroler Bevölkerung. Und das wollen wir nun wirklich nicht vermuten“, schrieb der Verband.

Die Antwort von Arno Kompatscher ging gestern an die Medien. Er schreibt einleitend: „Ihren – wie Sie es selbst nennen – Versuch, die Rechtslage (…) zu klären, habe ich mit Interesse gelesen. Meines Erachtens ist dieser Versuch aber misslungen, zumal Ihre Schlüsse auf Annahmen fußen, die wichtige Fakten und Tatsachen außer Acht lassen bzw. nicht mit der nötigen Sachlichkeit würdigen.“

DIE DETAILS VON KOMPATSCHERS KONTER LESEN SIE IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (41)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen