Kompatschers Konter
Landeshauptmann Arno Kompatscher reagiert auf den offenen Brief der Heimatpfleger zur Flughafen-Verlängerung mit einem weiteren offenen Brief. Wie er seinen Flughafen-Kurs rechtfertigt.
von Heinrich Schwarz
Eigentlich ist man es von Landeshauptmann Arno Kompatscher nicht gewohnt, dass er auf offene Briefe mit einer Antwort reagiert, die er auch den Medien schickt. Beim heiklen Thema Flughafen Bozen bzw. Landebahn-Verlängerung hat er jetzt eine Ausnahme gemacht.
Ende November hatte der Heimatpflegeverband Südtirol einen offenen Brief als Stellungnahme zur Verkaufs-Ausschreibung der Flughafen-Gesellschaft ABD verfasst. Wie berichtet, sieht die Ausschreibung nämlich vor, dass sich der Käufer an den Flughafen-Masterplan von 2012 und damit an bestimmte Auflagen der Luftfahrtbehörde ENAC halten muss. Und der Masterplan beinhaltet die Verlängerung der Start- und Landebahn von 1.294 auf 1.432 Meter.
„Das Nein der Volksabstimmung 2016 lehnt auch jede Startbahn-Verlängerung ab“, schrieb der Heimatpflegeverband. Genauer gesagt die Obfrau Claudia Plaikner und der Rechtsberater Rudi Benedikter. Man erlaube sich den Versuch, die Rechtslage entsprechend zu klären und deren politische Konsequenzen anzumahnen.
Demnach sei bei der Volksbefragung im Juni 2016 der gesamte Gesetzentwurf zum Flughafen abgelehnt worden. Und dieser Gesetzentwurf habe nicht nur die öffentliche Finanzierung des Flughafens vorgesehen, sondern auch das Entwicklungskonzept und die damit zusammenhängenden strukturellen Maßnahmen wie die Verlängerung der Landebahn. Der Landeshauptmann habe versprochen, das Votum zu respektieren.
„Das geplante Landesgesetz“, so der Heimatpflegeverband im offenen Brief, „konnte nicht in Kraft treten, und mit ihm auch nicht die darin vorgesehenen Entwicklungsziele bzw. das Entwicklungskonzept. Sehr wohl in Kraft bleiben hingegen die rechtlichen und politischen Konsequenzen des Volksentscheids. Die Landesregierung ist verpflichtet, diesen Entscheid wort- und sinngemäß zu respektieren und ihm gegenüber Dritten Geltung zu verschaffen, also gegenüber dem Staat, ENAC, ABD oder privaten Investoren. Selbstverständlich auch gegenüber etwaigen früheren Entwicklungsplänen, Masterplänen oder dergleichen, die durch die Ablehnung der Entwicklungsziele durch das Volk obsolet geworden sind.“
Jede andere Interpretation lasse „die gesamte Operation ‚Volksabstimmung Flugplatz Bozen‘ als grandioses Scheingeschäft erscheinen, mehr noch: als bewusstes Täuschungsmanöver gegenüber der Südtiroler Bevölkerung. Und das wollen wir nun wirklich nicht vermuten“, schrieb der Verband.
Die Antwort von Arno Kompatscher ging gestern an die Medien. Er schreibt einleitend: „Ihren – wie Sie es selbst nennen – Versuch, die Rechtslage (…) zu klären, habe ich mit Interesse gelesen. Meines Erachtens ist dieser Versuch aber misslungen, zumal Ihre Schlüsse auf Annahmen fußen, die wichtige Fakten und Tatsachen außer Acht lassen bzw. nicht mit der nötigen Sachlichkeit würdigen.“
DIE DETAILS VON KOMPATSCHERS KONTER LESEN SIE IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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Kommentare (41)
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nadine06
Etwas verstehe ich bei den ganzen Polemiken zum Flughafen einfach nicht .
Es heisst immer : das Volk bzw. die Bevölkerung hat dagegen gestimmt , zu was auch immer .
Fakt ist : Nur 70 % von den 40 % der Südtiroler Waehler hat dagegen gestimmt .
Das sind 28 Persohnen von 100 .
Und 28 % soll die Bevölkerung bzw. das Volk sein ?
george
@nadine06
Qui tacet convenit quote = Wer schweigt, stimmt zu, sagt bereits ein altes lateinisches Sprichwort. Laut ihrer Interpretation, ’nadine06′ müsste fast jede Volksabstimmung in der Schweiz am Volk vorbeigehen bzw. ungültig sein. Dabei ist gerade die Schweiz ob ihrer langjährigen Erfahrung in der Direkten Domokratie mustergültig. Wer dort zur Abstimmung hingeht, vertritt die Meinung des Volkes, egal wieviel zur Abstimmung gehen. Wer nicht hingeht, stimmt ganz einfach dem Ergebnis der Abstimmung zu. Somit haben nun einmal 70 % beim Flughafenreferendum dagegen gestimmt, ob Sie wollen oder nicht, das ist ein Fakt und nicht ihrer Intepretation untergeben.
nadine06
Übrigens : den Landeshauptmann als Lügenbeitl zu betitteln ist eine Beleidigung und muss strafrechtliche Folgen nach sich ziehen !!!!!!!
andreas
Da dem Pöbel Argumente fehlen, muß er halt beleidigen, jeder halt so wie er kann.
nadine06
Aha George , so funktioniert Direkte Demokratie . Wenn einige laut schreien und unbedingt etwas erreichen wollen was der Mehrheit gleichgültig ist , dann haben die Schreier recht ??????Interessant.!
george
Stellen Sie sich doch nicht für blöd hin! Zwischen abstimmen und schreien besteht ein himmelweiter Unterschied. Mindestens das müssten Sie verstehen. Wenn Ihnen meine stichhaltige Darlegung im Vergleich mit der Schweiz schon zu kompliziert gewesen sein sollte, dürfen Sie nicht mit so blödsinnigen und plumpen Aussagen zu punkten versuchen. Da laufen Sie Gefahr wirklich als dumm hingestellt zu werden.
nadine06
Kleinlaut schreibt grosskotzig .
sepp
du wer nett mietkrieg hot das er koans seiner wahlersprechen seiner letzten 5jahre geholten isch selber schuld und ihm dann doch noch wählt du und wen er in lügenbeitl krieg hot er isch ihnjo a zui gstonden die Wahrheit muiss er verkraften
pingoballino1955
Der Landeshauptmann versucht etwas klarzustellen,was noch nicht klar ist und auch nicht werden wird! Zu diesem Thema möchte ich ihn hören,wenn die Startbahn letztendlich trotzdem verlängert wird,dann bin ich auf seine Rechtfertigung hören,wahrscheinlich ist dann Gott und die Welt schuld,nur nicht die Verursacher selber!
pingoballino1955
Der Landeshauptmann versucht etwas klarzustellen,was noch nicht klar ist und auch nicht werden wird! Zu diesem Thema möchte ich ihn hören,wenn die Startbahn letztendlich trotzdem verlängert wird,dann bin ich auf seine Rechtfertigung neugierig,wahrscheinlich ist dann Gott und die Welt schuld,nur nicht die Verursacher selber!