Die Impf-Verlängerung
Die Landesregierung fasst heute zwei Beschlüsse zur Impfpflicht. Laut Martha Stocker wird sich im Grunde aber nichts ändern.
von Heinrich Schwarz
Die Landesregierung befasst sich heute mit zwei Beschlüssen zur staatlichen Impfpflicht: „Verwaltungsstrafen bei Nichterfüllung der Impfpflicht“ und „Vorgehensweise bei Nichterfüllung der Impfpflicht in den Schuljahren bzw. entsprechenden Betreuungszeiten 2018/2019 und 2019/2020“.
„Es wird eine weitere Verlängerung der Frist bis zum Ende dieses Schuljahres geben, sodass sich im Grunde nichts ändert. Bis dahin werden wir noch einmal Einladungen zu Impfungen und Impfgesprächen im Falle von Zweifeln rausschicken. Wir brauchen die Zeit bis zum Ende des Schuljahres, um die vorgesehene Prozedur abzuwickeln“, erklärt Sanitätslandesrätin Martha Stocker.
Die Abfolge mit den Einladungen werde also noch einmal festgelegt. Und an deren Ende seien die Sanktionen vorgesehen, falls die Impfungen weiterhin verweigert werden.
Allerdings wird die italienische Regierung in der Zwischenzeit wohl eine Neuregelung beschließen, was der Landesregierung entgegenkommen würde. Sie hatte sich mehrheitlich immer gegen Ausschlüsse ausgesprochen. Nur Geldstrafen kämen in Frage.
EINEN AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL ZU DIESEM THEMA LESEN SIE IN DER DIENSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.