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Volksbank muss zahlen

Die Volksbank muss auf richterliche Anordnung den Aktienpreis an die von ihrer Aktien zurückgetretenen SparerInnen auszahlen.

In der langwierigen Rechtsangelegenheit, in der sich zahlreiche Ex-AktionärInnen (mittlerweile zurückgetreten) der Südtiroler Volksbank und die Bank selbst gegenüberstehen, können die Ex- AktionärInnen nunmehr einen wichtigen Teilerfolg verbuchen.

Richter Mussner vom Bozner Landesgericht hat – laut Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) angeordnet, dass die Bank den über hundert SparerInnen, die von RA Prof. Massimo Cerniglia vertreten werden, den Differenzbetrag auf den von der Bank festgelegten Preis auszuzahlen hat, zuzüglich Zinsen von mehr als 11%.

Diese SparerInnen waren noch 2016, im Zuge der Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft, zurückgetreten.

Im Frühjahr 2017 erhielten sie einen ersten Teil jenes Aktienpreises ausbezahlt, den die Bank selbst festgelegt hatte (12,10 €). Die angeordnete Auszahlung ist also eine zusätzliche. Die SparerInnen zielen jedoch auf eine noch höhere Endsumme ab (siehe weiter unten).

Für RA Massimo Cerniglia und Walther Andreaus, Geschäftsführer der VZS, schafft die Anordnung des Richters Abhilfe gegen das unrechtmäßige Verhalten der Bank; diese hatte nämlich den selbst festgelegten Preis von 12,10 € nur an jene zurückgetretenen AktionärInnen ausbezahlt, die den Preis selbst nicht beanstandet hatten. Wer den Preis beanstandete, erhielt diese Auszahlung nicht in voller Höhe, trotz rechtmäßig ausgesprochenem Rücktritt.

Was bisher geschah

Im Frühjahr 2017 hatten sich über hundert SparerInnen an die VZS gewandt, und haben mit dem Rechtsbeistand von RA Cerniglia vor dem Landesgericht Bozen die Ernennung eines unabhängigen Sachverständigen beantragt, um den Preis der Aktien bemessen zu lassen; man war der Ansicht, dieser läge über dem von der Bank in Eigenregie festgelegten Preis von 12,10 Euro je Aktie, der anlässlich der Änderung der Gesellschaftsform galt.

Das beeidete Gutachten des Gerichts gab den SparerInnen Recht, und setzte den Preis je Aktie bei Rücktritt deutlich höher an (14,69 €).

Die Bank hat daraufhin diese Festlegung gerichtlich angefochten, und so die SparerInnen gezwungen, sich in diese Klage einzulassen. Nunmehr wurde im Verfahren die oben genannte Anordnung getroffen.

Mit derselben Anordnung hat der Richter auch einen neuen Gutachter (einen Professor der Universität Bocconi aus Mailand) ernannt, der nun die Aufgabe hat, das Gutachten des ersten Verfahrensabschnitts zu bestätigen.

„Die Entscheidung der Führungsriege der Südtiroler Volksbank, ihre eigenen ehemaligen Mitglieder vor den Richter zu zitieren, war für uns von Anfang an alles andere als nachvollziehbar“ meint Walther Andreaus abschließend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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