Umkämpfte Preise
Weil öffentliche Verwaltungen bei Bauaufträgen zuletzt häufiger von den Preisverzeichnissen abweichen, riskieren sie rechtliche Folgen.
von Heinrich Schwarz
Derartige Fälle habe es immer wieder gegeben, aber in letzter Zeit hätten sie sich ziemlich gehäuft, sagt Michael Auer, Präsident des Kollegiums der Bauunternehmer: Öffentliche Verwaltungen weichen bei Ausschreibungen im Bausektor von den Preisverzeichnissen des Landes ab. Dadurch habe die Bauwirtschaft eine schwache Ertragslage, die nicht mehr dem zu tragenden Risiko entspreche.
Wie die TAGESZEITUNG gestern berichtete, schlug Südtirols Bauwirtschaft mit einem offenen Brief Alarm. Man spreche sich gegen jede Form von Dumping am Bau aus (siehe https://www.tageszeitung.it/2018/12/04/der-hilfeschrei-5/)
Michael Auer fasst die Problematik zusammen: „Die Budgetierung von Projekten wird viele Jahre vor der effektiven Ausschreibung zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen gemacht. Die Wünsche für das jeweilige Bauwerk steigen dann sukzessive bis zur Ausschreibung, aber es heißt, dass sich das ursprünglich definierte Budget nicht ändern darf. So passiert es, dass die Preise oft um 30 bis 40 Prozent gekürzt werden.“
Dieses Phänomen gehe quer durch alle öffentlichen Verwaltungen. Deshalb sei der offene Brief auch an alle gerichtet.
Konkrete Beispiele seien der Bau der Grundschule Frangart und des Eisstadions in Bruneck. In beiden Fällen reichte das Baukollegium eine Beanstandung beim Audit der Ausschreibungsagentur ein.
Die Grundschule Frangart wurde im Mai um 3,7 Millionen Euro ausgeschrieben. Die Ausschreibung ging leer aus. Danach wurden die Preise nachgebessert und der Wert stieg bei der Neuausschreibung im Oktober um mehr als eine Million Euro.
Die Baumeisterarbeiten für die Eissportanlage in Bruneck wurden im Juni um zwölf Millionen Euro ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde annulliert. Bei der Neuausschreibung im Oktober stieg der Betrag auf fast 17 Millionen Euro.
In ihrem offenen Brief spricht die Bauwirtschaft von „klaren gesetzlichen Vorschriften“, wonach die vom Land veröffentlichten, gültigen Preisverzeichnisse verwendet werden müssen. Ist es demnach illegal, von diesen Verzeichnissen abzuweichen?
„Eigentlich schon, ja. Fakt ist aber, dass die teilnehmenden Firmen das nicht beim Verwaltungsgericht beanstanden. Niemand will den Bauherrn wohl so dermaßen schädigen“, sagt Michael Auer.
In extremen Fällen – wie eben in Frangart und Bruneck – mache man jedoch eine Beanstandung beim Audit der Ausschreibungsagentur. Auch das könne rechtliche Folgen haben: „Im Falle einer Eingabe ans Audit ist man verpflichtet, die Ausschreibung zu prüfen und einen Bericht zu erstellen. Danach besteht das Risiko, dass irgendwann der Rechnungshof tätig wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, indem er einen eventuellen Schaden für die öffentliche Hand beziffert. Falls eine Ausschreibung etwa wegen Unregelmäßigkeiten leer ausgeht und sich verzögert, könnten für eine öffentliche Verwaltung in der Zwischenzeit nämlich zusätzliche Kosten entstehen“, erklärt Baukollegium-Präsident Michael Auer.
WAS GEMEINDENPRÄSIDENT ANDREAS SCHATZER SAGT, LESEN SIE IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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Kommentare (4)
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bernhart
Durch die ganzen Bestimmungen und Vorschriften (Ausschreibungen auf Nationaler Ebene ) ist das Bauen in den letzten Jahren viel teurer geworden,Vor jeder Wahl wird von Erleichterungen – Bürokratrie- abbau gesprochen , das Gegenteil ist der Fall. Am Ende bezahlt immer der Steuerzahler.
george
Die zwei Herren im Hintergrund sind ja selber große Preistreiber bzw. Unterstützer von solchen.