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„Ermittelt gegen Critelli“

Die Mutter des Flüchtlingsjungen (Foto: RTTR)

Gegen die beantragte Einstellung des Strafverfahrens zum Umgang der Behörden mit dem Flüchtling Adan hat dessen Vater Einspruch eingelegt. Mit schweren Vorwürfen.

Die Staatsanwaltschaft Bozen hat, wie berichtet, am 19. November die Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Mitarbeiter der Sozialabteilung des Landes beantragt.

Der Tatverdacht der Amtsunterlassung beim Umgang mit der Ankunft des Flüchtlings AdanAbdulrahman im Oktober vergangenen Jahres habe sich nicht erhärtet.

Adan starb nach einem knapp einwöchigen Aufenthalt in Bozen, in Begleitung seiner Eltern und Geschwister, im Spital an einer Fettembolie.

Dazu läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen zehn Ärzte.

Nun hat der Vater Adans über den Roveretaner Anwalt Nicola Canestrini Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft zum ersten Strafverfahren eingelegt.

Nicola Canestrini

Mit schweren Vorwürfen in mehrere Richtungen: Canestrini hält der Staatsanwaltschaft in einem neunseitigen Schriftsatz vor, nicht gründlich ermittelt zu haben.

Der Archivierungsantrag wurde damit begründet, dass der Beamte am 2. Oktober um 16.20 Uhr eine Mail verschickte, in dem von der Anwesenheit eines Minderjährigen im Rollstuhl die Rede war. Und dass die Familie den Abend im Krankenhaus verbracht habe.

Doch es gab offenbar weitere Mails. Eine Mitarbeitern des Betriebs der Sozialdienste (BSB) antwortet dem Landesbeamten umgehend: „Wir sind uns der Situation extremen Verwundbarkeit bewusst, können die Familie Abdulrahman aber nicht aufnehmen, weil sie nicht unter die Kriterien des Rundschreibens fällt“.

Gemeint ist das umstrittene Rundschreiben von Luca Critelli, Ressortdirektor der Abteilung Soziales, vom 27. September 2016.

Der Verstorbene Flüchtlingsjunge Adan

Was bisher nicht bekannt war: Critelli las die Korrespondenz der beiden Beamten mit. Und verschickte um 17.52 Uhr selbst eine Mail an Luigi Gallo von der Caritas-Flüchtlingsberatung: Darin forderte er die strikte die Einhaltung seines Rundschreibens. „Für das Land Südtirol ist es jegliches System inakzeptabel, das einen Verlust der Kontrolle über die Ankünfte und Aufnahme bedeutet“, wird Critellis Schreiben im Schriftsatz zitiert. Aus übergangsmäßigen Lösungen, so mahnt der Ressortdirektor, würden „fast sicher definitive“ Lösungen.

Anwalt Canestrini bezeichnet das Critelli-Dekret als „offensichtlich rechtswidrig“, es verstoße gegen mehrere internationale Bestimmungen.

Nicht nur das: Er fordert in seinem Einspruch, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen CritelliErmittlungen aufnehme. Nicht nur wegen Amtsunterlassung, sondern auch – wie gegen den Beamten – wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Weiters verlangt Canestrini die Anhörung des Caritas-Mitarbeiters Luigi Gallo.

Über die Anträge entscheidet der Voruntersuchungsrichter. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (71)

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  • andreas

    Die Familie kam aus einem sicheren Drittland, sie hätten Südtirol also gar nicht betreten dürfen.
    Schweden hat sich nicht um die Familie geschert und jetzt sollen die Ärzte und Mitarbeiter von Sozialdiensten die Schuld haben, dass der Bub keinen geeigneten Rollstuhl hatte und der Vater jede Regel, welche in so einer Situation zu beachten wäre, den Bub an den Rollstuhl zu binden oder ihn zu halten, mißachtet hat?
    Ich verstehe den Schmerz der Familie, doch nicht die Suche nach einen Schuldigen. Schweden hat ihnen in glaub 2 Jahren keinen geeigneten Rollstuhl gegeben, es ist nicht zu erwarten, dass sie in Südtirol in 3 Tage einen erhalten.

  • sepp

    und wer sein die gutmenschlichen Prinzipienreiter unsere Landesregierung muss man auch mal sagen diefreiheitlichen haben immergegen diese Gesetze der SVP gekämpft donn hoassts des rechte

  • felixvonwohlgemuth

    Es ist beängstigend, mit welch hasserfüllter Rhetorik einige hier aufwarten. Ein Kind ist gestorben und es sollte in unserem aller Interesse sein, ein etwaiges Verschulden der Behörden bzw deren Vertreter aufzuklären.
    Woher dieses Kind stammt, darf dabei keinerlei Rolle spielen.
    Aber anscheinend reicht es, dass ist ein Ausländerkind war, um jegliche Wertvorstellung über Bord zu werfen. Ich schäme mich solche Mitbürger zu haben.

  • esmeralda

    Manche hier diffamieren die normalen, rechtsstaatlichen Grundsätze als „gutmenschliche Prinzipien“. Es scheint, als würden sie sich nach den „schlechtmenschlichen“ Prinzipien einer Diktatur sehnen.

  • exodus

    @martasophia
    Was schreiben Sie für unnötige Anschuldigungen. Sie können sich dieser Familie ja annehmen und Ihre Ausgaben begleichen. Ich als ehrlicher Steuerzahler bin nicht gewillt mir diese Kosten aufzuhalsen, was in diesem Fall allen Steuerzahlern passiert. Wieso hat die Familie mit einem totkranken Kind eine Reise von Schweden ausgerechnet nach Südtirol unternommen. Niemand will jemand sterben lassen, in
    diesem Fall war dies aber vorprogrammiert. Die Eltern sollten sich schämen, jetzt
    wollen Sie aus diesem Unglück Gewinn schlagen und wir können auch noch die
    Rechtsanwälte bezahlen. Wo ist denn da eine Gerechtigkeit, Anstand schon gar nicht.

    • andreas

      Ich finde es auch nicht richtig, dass die Familie jetzt mit allen Mitteln versucht, einen Schuldigen zu finden.
      Trotzdem steht es der Familie zu, alle Mittel eines Rechtsstaates, und bis auf weiteres sind wir das, auszunützen. Man muss das nicht gut finden, doch man sollte es zur Kenntnis nehmen und die Anfeindungen und den Hass auf die Familie unterlassen. Nichts anderes hat sie eigentlich geschrieben und da hat sie vollkommen Recht.

      Und was die üblichen offensichtlich zukurzgekommenen yannis, kurt oder goggole schreiben, ist zum Schämen. Wobei ein Kommentar von yannis, für welchen verdreschen noch zu wenig wäre, gelöscht wurde.

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