„Ermittelt gegen Critelli“

Die Mutter des Flüchtlingsjungen (Foto: RTTR)
Gegen die beantragte Einstellung des Strafverfahrens zum Umgang der Behörden mit dem Flüchtling Adan hat dessen Vater Einspruch eingelegt. Mit schweren Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft Bozen hat, wie berichtet, am 19. November die Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Mitarbeiter der Sozialabteilung des Landes beantragt.
Der Tatverdacht der Amtsunterlassung beim Umgang mit der Ankunft des Flüchtlings AdanAbdulrahman im Oktober vergangenen Jahres habe sich nicht erhärtet.
Adan starb nach einem knapp einwöchigen Aufenthalt in Bozen, in Begleitung seiner Eltern und Geschwister, im Spital an einer Fettembolie.
Dazu läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen zehn Ärzte.
Nun hat der Vater Adans über den Roveretaner Anwalt Nicola Canestrini Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft zum ersten Strafverfahren eingelegt.

Nicola Canestrini
Mit schweren Vorwürfen in mehrere Richtungen: Canestrini hält der Staatsanwaltschaft in einem neunseitigen Schriftsatz vor, nicht gründlich ermittelt zu haben.
Der Archivierungsantrag wurde damit begründet, dass der Beamte am 2. Oktober um 16.20 Uhr eine Mail verschickte, in dem von der Anwesenheit eines Minderjährigen im Rollstuhl die Rede war. Und dass die Familie den Abend im Krankenhaus verbracht habe.
Doch es gab offenbar weitere Mails. Eine Mitarbeitern des Betriebs der Sozialdienste (BSB) antwortet dem Landesbeamten umgehend: „Wir sind uns der Situation extremen Verwundbarkeit bewusst, können die Familie Abdulrahman aber nicht aufnehmen, weil sie nicht unter die Kriterien des Rundschreibens fällt“.
Gemeint ist das umstrittene Rundschreiben von Luca Critelli, Ressortdirektor der Abteilung Soziales, vom 27. September 2016.

Der Verstorbene Flüchtlingsjunge Adan
Was bisher nicht bekannt war: Critelli las die Korrespondenz der beiden Beamten mit. Und verschickte um 17.52 Uhr selbst eine Mail an Luigi Gallo von der Caritas-Flüchtlingsberatung: Darin forderte er die strikte die Einhaltung seines Rundschreibens. „Für das Land Südtirol ist es jegliches System inakzeptabel, das einen Verlust der Kontrolle über die Ankünfte und Aufnahme bedeutet“, wird Critellis Schreiben im Schriftsatz zitiert. Aus übergangsmäßigen Lösungen, so mahnt der Ressortdirektor, würden „fast sicher definitive“ Lösungen.
Anwalt Canestrini bezeichnet das Critelli-Dekret als „offensichtlich rechtswidrig“, es verstoße gegen mehrere internationale Bestimmungen.
Nicht nur das: Er fordert in seinem Einspruch, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen CritelliErmittlungen aufnehme. Nicht nur wegen Amtsunterlassung, sondern auch – wie gegen den Beamten – wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Weiters verlangt Canestrini die Anhörung des Caritas-Mitarbeiters Luigi Gallo.
Über die Anträge entscheidet der Voruntersuchungsrichter. (tom)
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