Der Hilfeschrei

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Südtirols Bauwirtschaft schlägt Alarm: Die derzeit schwache Ertragslage entspreche nicht mehr dem zu tragenden Risiko. Den öffentlichen Auftraggebern wird eine Mitschuld daran gegeben.
von Heinrich Schwarz
Der fünfseitige offene Brief von „Leitbild Bau Südtirol“ (eine Plattform der gesamten Bauwirtschaft) und der Bau-Fachgewerkschaften an die Politik liest sich wie ein Hilfeschrei.
Im Brief heißt es einleitend: „Die Bauwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren erholt und ist nun wieder zu einer der tragenden Säulen der Südtiroler Wirtschaft geworden. Dieser Aufschwung ist auch den großen Anstrengungen der Politik zu verdanken, die viele Projekte auf den Weg gebracht hat. Das Leitbild Bau bedankt sich bei Ihnen allen diesbezüglich sehr. Dennoch wird die momentane Aufbruchsstimmung durch eine schwache Ertragslage getrübt.“
Aufgrund der hohen Konkurrenz, auch von außerhalb der Provinz, sowie einer Steigerung der Kosten für Rohstoffe, Material, Dienstleistungen und Löhne, entspreche die Ertragslage nicht mehr dem zu tragenden Risiko. „Die Unternehmen – ob Planer, Bauunternehmer, Anlagenbauer oder Baustoffhändler – können infolgedessen nicht mehr zielgerichtet investieren, wodurch negative Auswirkungen für Südtirol und die Wertschöpfungskette Bau entstehen“, schreibt das Leitbild Bau.
Einer der Gründe liege in der mangelnden Wertschätzung gegenüber dem gesamten Bausektor: „Zu Unrecht hat sich das Image der Berufe in der Bauwirtschaft in den vergangenen Jahren stark verschlechtert. Die Arbeitsplätze werden als minderwertig, schmutzig und schlecht bezahlt angesehen. Dies entspricht allerdings schon lange nicht mehr der Realität, nicht zuletzt, da die Digitalisierung auch im Baugewerbe stark zugenommen hat. Dadurch ergeben sich interessante Berufsmöglichkeiten mit vielseitigen Herausforderungen für die Mitarbeiter.“
Das Leitbild Bau übt aber auch Kritik an den öffentlichen Auftraggebern. Im offenen Brief heißt es, dass die Erstellung einer Kosten- und Massenberechnung klaren gesetzlichen Vorschriften unterliege, wonach die vom Land veröffentlichten, gültigen Preisverzeichnisse verwendet werden müssen. „Nicht gerechtfertigt ist daher die Zuhilfenahme verallgemeinerter Abänderungen der Positionen der amtlichen Preisverzeichnisse zu dem Zwecke, den Wert des Bauauftrages künstlich zu verringern“, so das Leitbild Bau.
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