„Ich bin entsetzt“
Der Fall der Meranerin Alexandra Knoll, die während eines Krankenstandes ungute Erfahrungen mit einem Kontroll-Hausarzt der INPS machte – und sich nach einer Beschwerde an die INPS ignoriert fühlt.
von Heinrich Schwarz
Alexandra Knoll lassen die Vorfälle keine Ruhe: „Ich bin über das Verhalten der INPS entsetzt, verärgert, fühle mich als Betroffene auf den Arm genommen und ignoriert. Zudem habe ich Angst vor einer eventuellen nächsten Kontrolle.“
Die Meranerin will aufzeigen, welch schlechte Erfahrungen sie während eines Krankenstandes mit einem Kontroll-Hausarzt des Fürsorgeinstitutes INPS und anschließend mit der INPS selbst machte. „Grundsätzlich finde ich es Wahnsinn, wie man als Mensch/Bürger abgewimmelt und mit der Problematik der Kontrollvisiten alleine gelassen wird“, sagt Alexandra Knoll.
Der Reihe nach:
Knoll, von Beruf Lehrerin, wurde in diesem Jahr zweimal einer Kontrollvisite der INPS unterzogen. Das erste Mal im Mai. Der Arzt, der in ihre Wohnung kam, habe dabei weder seinen Namen genannt, noch einen Ausweis vorgezeigt, noch eine Bestätigung der INPS vorgelegt, sondern sich lediglich als INPS-Kontrollarzt zu erkennen gegeben.
„Mich überraschte und irritierte dann, dass der Arzt den Raum inspizierte, private Bemerkungen machte und mich zunehmend aufdringlich und mit gierigem Blick anschaute, was mir unangenehm wurde, weil er mir damit viel zu nahe trat und deutlich eine Grenze überschritt. Der Arzt meinte dann, ich solle ihn entschuldigen, aber ich erinnere ihn an jemanden, den er kenne“, berichtet Alexandra Knoll.
Als sie im Oktober erneut im Krankenstand war, hatte sie „totale Panik, dass wieder dieser Kontrollarzt kommen und mir noch einmal zu nahe kommen würde.“
Und tatsächlich: Am zweiten Tag des Krankenstandes kam derselbe Arzt in ihre Wohnung – mit unfreundlichem Ton und verärgert darüber, weil ihm diesmal nur ein Stuhl mit kleinem Tisch im Flur angeboten wurde. „Ich wollte diesen Mann nicht mehr weiter in meine Privat- und Intimsphäre eintreten lassen“, erklärt Knoll. Wiederum habe sich der Arzt nicht namentlich vorgestellt.
Im Verlauf des Gesprächs habe der Arzt erklärt, er müsse die Krankschreibung als negativ beurteilen. Der Grund: Die Krankschreibung sei von der Hausärztin per Mail geschickt worden, nachdem Knoll telefonisch ihre Beschwerden erläutert habe und nicht persönlich in der Praxis gewesen sei.
„Von einer Pflicht, in der Praxis der Hausärztin vorstellig zu werden, wusste ich nichts. Aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes erschien es mir auch unmöglich, zur Hausärztin zu fahren. Der Arzt sagte schließlich, er werde das jetzt mit meiner Hausärztin ausmachen. Bevor er ging, wurde ich noch aufgefordert, zwei Zettel in italienischer Sprache sowie auf seinem Tablet etwas zu unterschreiben – ohne weitere Erklärungen oder Hinweise“, berichtet Alexandra Knoll.
In der Folge habe sie beim INPS-Büro in Meran angerufen, um sich über den Namen des Kontrollarztes zu erkundigen: „Ich kam telefonisch nicht durch und wurde direkt an die Zentrale in Rom weitergeleitet. Dort konnte man mir keine Auskunft zum Arzt geben, man teilte mir aber mit, dass sich alle INPS-Ärzte ausweisen müssen und ich andernfalls die Polizei rufen solle. Zudem erhielt ich eine E-Mail-Adresse einer Ansprechperson in Südtirol.“
Nach erfolgloser Kontaktaufnahme schrieb Knoll dann direkt an die Direktion in Bozen, schilderte kurz den Fall und fragte nach dem Namen des Arztes. Noch am selben Tag erhielt sie von einem Beamten eine Antwort. Demnach habe sich der Arzt als INPS-Arzt vorgestellt, die Visiten regulär durchgeführt und die Patientin habe die Dokumente ohne Bemerkungen unterschrieben.
Es folgte ein Telefongespräch zwischen Alexandra Knoll und dem Beamten. „Er wiederholte, dass der Arzt alles korrekt gemacht habe. Ich hätte am Tablet Bemerkungen hinschreiben können, davon habe ich aber nichts gesehen. Ich fand lediglich ein Unterschriftenfeld vor, in dem ich mit dem Finger unterschreiben musste. Hätte ich die Bemerkungen auch mit dem Finger hinschreiben sollen? Nach langem Hin und Her fragte ich zum wiederholten Mal, wie der Kontrollarzt heißt. Der Beamte meinte, er könne mir das aus Datenschutzgründen nicht sagen und verwies auf ein Ansuchen zum Erhalt des Namens“, so Knoll.
Das Formular habe der Beamte nicht direkt per Mail schicken können. Knoll habe dies zuerst per Mail beantragen müssen. Auf dem Formular war laut Knoll am Ende aber gar kein Punkt ersichtlich, wonach man die Aushändigung des Namens des Arztes verlangt.
In diesem Moment hatte Alexandra Knoll genug. Sie schrieb einen 13-seitigen Beschwerdebrief an den Südtiroler INPS-Direktor Helmut Warasin, in dem sie die genannten Vorfälle ausführlich schilderte und eine ausführliche Stellungnahme – hauptsächlich zum Verhalten des Kontrollarztes und allen damit zusammenhängenden Umständen, aber auch zum Verhalten der INPS – forderte.
In seinem Antwortschreiben ging Warasin auf die vielen Fragen von Knoll nicht ein. Der INPS-Direktor verwies auf das stattgefundene Gespräch mit dem Beamten und das Formular für die Akteneinsicht, um den Namen des Arztes zu erfahren.
Und Warasin schrieb: „Weiters teilen wir Ihnen mit, dass wir eine Meldung an die Ärztekammer in Erwägung ziehen, weil Ihre Hausärztin den Krankenschein anscheinend nach telefonischer Rücksprache ausgestellt hat, was nicht den rechtlichen Bestimmungen entspricht.“
Alexandra Knoll ist außer sich: „Der Vorfall wird in seiner wahren Problematik und den damit zusammenhängenden Thematiken gar nicht behandelt, sondern fein säuberlich unter den Tisch gekehrt. Keine Unterstützung und kein Wille, sich der Problematik mindestens anzunehmen. Das ist absolut inakzeptabel. Während eine Hausärztin für ihr Fehlverhalten bestraft wird, kommt ein Kontrollarzt fein säuberlich davon.“
Die Meranerin betont: „Es kann nicht sein, dass der Bürger Angst davor haben muss, wie die nächste Kontrollvisite verläuft und es keine Anlaufstelle für Problemmeldungen bei Kontrollvisiten gibt.“
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Kommentare (11)
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guyfawkes
Eins vorweg: Frau Knoll ist selbst mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit gegangen und muss nun wohl auch mit Reaktionen leben, die ihr vielleicht nicht gefallen.
1) Frau Knoll ist offensichtlich in der Lage einen 13-seitigen Beschwerdebrief zu verfassen, hat es aber nicht geschafft – bei zwei Besuchen – den NISF-Arzt (ja es heisst „NISF“ und nicht „INPS“) nach seinem Namen zu fragen bzw. ihn aufzufordern sich auszuweisen. Nicht nachvollziehbar.
2) Meines Erachtens hat Frau Knoll vom NISF-Büro Meran eine korrekte Antwort erhalten: „— dass sich alle INPS-Ärzte ausweisen müssen und ich andernfalls die Polizei rufen solle.“
Unter „andernfalls die Polizei rufen“ verstehe ich, dass dies angebracht ist wenn sich der Arzt weigert sich auszuweisen. Schon klar dass der Arzt dies unaufgefordert von sich aus tun müsste. Aber wenn man ihn nicht dazu auffordert kann man auch nicht von „Weigerung“ sprechen.