Tötung im Straßenverkehr
Ein Jahr und vier Monate Haft für den LKW-Fahrer, der tödlichen Unfall verursachte, bei dem der Carabiniere Alexander Foppa verstarb.
Der Motorradfahrer hatte nicht den Hauch einer Chance, dem schweren LKW auszuweichen.
Er prallte mehr oder weniger frontal gegen dessen Fahrerkabine und wurde zu Boden geschleudert. Alexander Foppa, von Beruf Carabiniere, 52, verstarb an der Unfallstelle.
Der tragische Unfall ereignete sich am 28. Juli vergangenen Jahres gegen 11.00 Uhr in der Julius-Durst-Straße in der Brixner Industriezone.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Fahrer des LKWs, einem Mann aus der Ukraine zum Vorwurf der Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“). Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten des Meraner Verkehrsexperten Antonio Pietrini. Dieser kommt darin zum Schluss, dass der LKW dem herannahenden Motorrad sprichwörtlich den Weg abgeschnitten hat. Und zwar indem er, gegen alle Verkehrsregeln, zu früh in eine Nebenstraße einbog.
Der Carabiniere war – der Aufprallwucht nach zu schließen – auf seiner Maschine zwischen 65 und 70 Stundenkilometer unterwegs, also innerhalb des Tempolimits auf der Julius-Durst-Straße von 70 Stundenkilometern.
Angesichts der ziemlich eindeutigen Beweislage hat der LKW-Fahrer nun in der Vorverhandlung einen gerichtlichen Vergleich über ein Jahr und vier Monate Haft abgeschlossen. Die milde Strafe ist dadurch erklärbar, dass die Versicherung der LKW-Fahrers den Angehörigen in der Zwischenzeit Schmerzensgeld in stattlicher Höhe bezahlt hat. Damit erhielt der Beschuldigte mildernde Umstände.
Das Strafverfahren ist mit dem Vergleichsurteil wohl abgeschlossen, auch wenn theoretisch ein Kassationsrekurs möglich wäre.
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