Der Kassations-Rekurs
Die Staatsanwaltschaft Bozen will sich nicht geschlagen geben: Sie ficht die Annullierung der Anklage im Mordfall Kurt Huber vor der Kassation an.
Von Thomas Vikoler
Es war eher schmeichelhaft für die Prozesspartei, die Dzenana Mangafic’, 58, am liebsten lebenslänglich hinter Gitter sehen würde. Beim Auftakt des Schwurgerichtsprozesses gegen die gebürtige Bosnierin zu Beginn dieser Woche passierte Unerwartetes: Das Gericht erklärte die Anklage der Staatsanwaltschaft für nichtig.
Wegen fehlender Angaben in den Anklageakten, worin der geltend gemachte erschwerende Umstand der Planung des Mordes bestehen soll. Damit wurde ein Antrag der Verteidigung der Frau, die ihren Ex-Mann Kurt Huber in Niederrasen erstochen haben soll, angenommen. Die Prozessakten gehen zurück an die Staatsanwaltschaft.
Diese will sich aber nicht geschlagen geben. Sie hat gegen die Anordnung des Gerichts nun Kassationsbeschwerde eingelegt. Das Hauptargument: Ein erschwerender Umstand müsse nicht zwangsläufig näher ausgeführt werden, da sie dem inneren Beweggrund für eine Straftat (Vorsatz, Fahrlässigkeit) juristisch gleichzustellen sei. Alles Weitere ergebe sich im Prozess.
Das Schwurgericht war hingegen zum Schluss gekommen, dass die Verteidigung wissen müsse, was der Angeklagten genau vorgeworfen wird. Der Hinweis der Anklage beim Prozessauftakt, die Planung der Tat bestehe darin, dass Dzenana Mangafic’ ihrem schwerkranken Mann ein Medikament für einige Tage nicht verabreichte, kam zu spät.
Durch den Kassationsrekurs kommt es zu einer zusätzlichen Verzögerung: Die römischen Höchstrichter werden wohl erst in einigen Monaten über die Einwände der Staatsanwaltschaft Bozen entscheiden. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Dzenana Mangafic’ vor einer neuen Anklage (oder der Fortsetzung des Schwurgerichtsprozesses) enthaftet werden muss.
Fest steht bereits jetzt, dass die Anklage kein zweites Sofortverfahren („giudizio immediato“) mehr beantragen kann. Die Verteidigung erhielte so die Möglichkeit, in einer Vorverhandlung ein verkürztes Verfahren zu beantragen.
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