Neue Kriterien
Die Landesregierung hat am Dienstag die neuen Kriterien für die prothetische Versorgung genehmigt. Die Details.
„Die neuen Kriterien ermöglichen es, die Verfahren für die Zuteilung von Prothesen und insbesondere die minimalen Verlängerungszeiten klar zu definieren. Wir haben zahlreiche prothetische Hilfsmittel berücksichtigt, einige von Grund auf neu eingesetzt und in einigen Fällen sogar die Erneuerungszeit verkürzt“, sagt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker über die Inhalte des Beschlusses, den die Landesregierung kürzlich gefasst hat. Im Beschluss zu den neuen Kriterien für die prothetische Versorgung sind zudem eine Reihe von Maßnahmen der letzten Jahre zu einem einzigen Text zusammenfasst.
Der Beschluss regelt unter anderem die Gewährung von Beihilfen für maßgeschneiderte Kontaktlinsen zur optischen Korrektur der seltenen Augenerkrankung „Keratokonus“. Die entsprechende Bescheinigung muss von der Abteilung für Augenheilkunde des Krankenhauses Bozen ausgestellt werden. Die Kosten dieser Maßnahme, die etwa 265 Patienten auf Landesebene betrifft, bringen Mehrkosten von rund 380.000 Euro mit sich, da jede einzelne Linse rund 700 Euro kostet.
Die Mindestverlängerungszeiten von 12 Monaten für orthopädische Schuhe für Menschen mit Gehproblemen wurden bestätigt. Die Eintragung von Lieferanten in das Register erfolgt künftig nicht mehr durch Verordnung des zuständigen Ressorts, sondern direkt durch den Amtsdirektor.
Der Beschluss sieht eine Sonderkommission, bestehend aus nicht mehr vier, sondern drei Mitgliedern der Gesundheitsbehörde vor. Diese soll den Anspruch der unterstützten Person oder des zu gewährenden Produkts, die Einsatzmöglichkeit durch die unterstützte Person, die Angemessenheit der Kosten und die Richtigkeit der vom Arzt vorgeschriebenen Codes in Bezug auf die behindernde Krankheit bewerten. Im Detail festgelegt wurden außerdem die Mindestverlängerungszeiten für prothetische Hilfsmittel.
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