Die Führerschein-Sperre
Anton R. wurde vor sechs Jahren mit 500 Gramm Marihuana erwischt. Nun erfährt er am eigenen Leib, wie weitreichend die Folgen sind.
von Markus Rufin
Vor den Wahlen befragte die TAGESZEITUNG einige Landtagskandidaten zu privaten Themen. Eine Frage davon war: Wann haben Sie das letzte Mal einen Joint geraucht. Einige Politiker unterstrichen, dass sie nie Marihuana geraucht hätten, aber die meisten gaben zu, dass sie in ihrer Jugendzeit auch einmal Drogen konsumiert haben.
Dass es sich beim rauchen oder gar mitführen von Marihuana nicht um eine Jugendsünde handelt, sondern um eine handfeste Straftat, wird dabei meist außer Acht gelassen. Vor allem bei Studenten ist Marihuana eine beliebte Droge, die des Öfteren konsumiert wird. Wenn man allerdings damit erwischt wird, drohen saftige Strafen.
Anton R.(Name von der Redaktion geändert) musste das am eigenen Leib erfahren. Er wurde vor sechs Jahren mit einer größeren Menge Haschisch erwischt. Über 500 Gramm waren es. Anton R. wurde daraufhin wegen Drogenhandel und -besitz angezeigt. Seine Bestrafung: Er wurde unter Hausarrest gestellt, durfte nur mehr zum Arbeiten außer Has gehen.
„Heute“, so betont Anton R. „habe ich nichts mehr mit Drogen am Hut. Ich weiß, dass es ein Fehler war.“Auch er bezeichnet sein Drogengeschäft als „Jugendsünde“, verstehe aber trotzdem, wieso sein Delikt bestraft wurde. Anton R. war zum Zeitpunkt der Strafe 21 Jahre alt.
Allerdings spürt er erst jetzt, wie fatal seine „Jugendsünde“war. Denn vor einigen Monaten entschied sich Anton R. dazu, seinen Führerschein zu machen – wohlgemerkt aus beruflichen Gründen. Sein Arbeitgeber verlangte es von ihm.
Allerdings wurde ihm ein Strich durch die Rechnung gemacht. Denn nach einigen Besuchen in der Fahrschule wurde im mitgeteilt, dass er den Führerschein nicht machen dürfe.
Denn mit der Geldstrafe war noch lange nicht alles verbüßt. Die Strafe beinhaltet auch. Zwar ist sein Hausarrest schon seit rund zweieinhalb Jahren vorbei, aber die verantwortliche Behörde will Anton den Führerschein noch nicht machen lassen. Eine sechsjährige Sperre gelte für Anton R. – dabei wurde ihm das gar nicht mitgetielt.
Für Anton R. total unverständlich: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass ich für eine Straftat, die sechs Jahre her ist, keinen Führerschein machen darf. Dass eine Jugendsünde so hart bestraft wird, ist nicht richtig.“
Außerdem betont Anton, dass es bei ihm ums überleben gehe: „Wenn ich den Führerschein nicht machen kann, dann muss ich kündigen. Das heißt, ich lande auf der Straße.“
Anton hat sich im Betrieb, in dem er als Angestellter fungiert, „von null auf hundert“hochgearbeitet.
Eine weitere „Verarschung“sieht Anton R. darin, dass ihm die Führerschein-Sperre nicht mitgeteilt wurde. Er sei auch nicht negativ aufgefallen. Daher fühle er sich hängen gelassen.
Mittlerweile versucht Anton R. die Führerschein-Sperre aufzuheben. Dazu hat er sich rechtlichen Beistand geholt. Laut Anton R. liege die Wahrscheinlichkeit, dass er den Führerschein trotzdem noch rechtzeitig machen dürfe, bei 30 Prozent.
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Kommentare (11)
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andreas
500 gr sind wohl weniger für den Eigenkonsum vorgesehen, sondern sind gewerblicher Handel und mit 21 Jahren von „Jugendsünde“ zu sprechen ist auch nicht angebracht.
Wenn es 6 Jahre her ist und er eine 6 jährige Sperre hat, sollte es ja bald vorbei sein und wenn es ihm niemand gesagt hat, sollte er seinen ehemaligen Anwalt mal danach fragen.
Sofern er selbst von „Jugendsünde“ spricht und sich als „Justizopfer“ sieht, hat er es wohl immer noch nicht verstanden.