„Er war befangen“
Das Verwaltungsgericht hat sich in der Causa Marc Kaufmann-Ernst Fop für nicht zuständig erklärt. Nun zieht der Ex-Primar der Notfallmedizin vor das ordentliche Gericht.
(arob) Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs des ehemaligen Primars der Notfallmedizin, Ernst Fop, gegen die Ernennung von Marc Kaufmann abgelehnt – weil es sich für nicht zuständig hält.
Ernst Fop, der mittlerweile als Hausarzt tätigt ist, und sein Anwalt Meinhard Durnwalder hatten die Aussetzung der Ernennung Kaufmanns beantragt. Der Hintergrund: Laut Anwalt Durnwalder habe es einen Interessenskonflikt gegeben, weil in der Ernennungskommission ein Mitglied gesessen habe, das mit dem späteren Wettbewerbsgewinner Marc Kaufmann zusammengearbeitet und mit diesem sogar wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht hat. Anwalt Durnwalder: „Dieses Mitglied hätte sich für befangen erklären müssen.“
Das Verwaltungsgericht hat sich nun für nicht zuständig erklärt. Ernst Fop und sein Anwalt werden sich nun an das ordentliche Arbeitsgericht wenden.
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