„Er war befangen“
Das Verwaltungsgericht hat sich in der Causa Marc Kaufmann-Ernst Fop für nicht zuständig erklärt. Nun zieht der Ex-Primar der Notfallmedizin vor das ordentliche Gericht.
(arob) Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs des ehemaligen Primars der Notfallmedizin, Ernst Fop, gegen die Ernennung von Marc Kaufmann abgelehnt – weil es sich für nicht zuständig hält.
Ernst Fop, der mittlerweile als Hausarzt tätigt ist, und sein Anwalt Meinhard Durnwalder hatten die Aussetzung der Ernennung Kaufmanns beantragt. Der Hintergrund: Laut Anwalt Durnwalder habe es einen Interessenskonflikt gegeben, weil in der Ernennungskommission ein Mitglied gesessen habe, das mit dem späteren Wettbewerbsgewinner Marc Kaufmann zusammengearbeitet und mit diesem sogar wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht hat. Anwalt Durnwalder: „Dieses Mitglied hätte sich für befangen erklären müssen.“
Das Verwaltungsgericht hat sich nun für nicht zuständig erklärt. Ernst Fop und sein Anwalt werden sich nun an das ordentliche Arbeitsgericht wenden.
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Kommentare (3)
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tiroler
Ich finde es eine schweinerei, dass nichternannte primare überhaupt dagegen klagen dürfen um dann 100.000euro und mehr entschädigung zu erhalten. war nicht der nichtprimargeeordene Knoll der letzte Nutzniesser dieser Masche ? Und dann klagt noch ein svp senator dafür. Gegen das land um steuergelder der südtiroler fürsenen mandanten zu kassieren. Schande!
prof
Eines vorweg,ich kenne den Arzt E.Fop nicht und auch den jetzigen Primar der Notfallmedizin .M.Kaufmann nicht. Wenn aber jemand wie Herr Fop Jahrelang Vize von Primar Brandstätter war,so wäre es wohl naheliegend,daß er zum Nachfolger ernannt wird.Sicherlich wird es einen Grund geben und wenn Alles nicht Rechtens war,so ist eine Entschädigung wohl angebracht.