Zwölf Jahre Haft
Der Nigerianer, der im August 2017 zwei Frauen sexuell attackierte, wurde nun zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Eines der Opfer, eine damals 16-jährige, soll eine Schadensersatzzahlung von 100.000 Euro erhalten.
von Markus Rufin
Es ist ein viel beachteter Fall mit einigen Wendungen: Am Morgen des 6. August joggte eine 16-jährige Jugendliche durch die Parkanlagen des Eisackufers in Bozen. Plötzlich sprang ein Mann aus dem Gebüsch und bedrohte die junge Frau. Er hielt ein Messer gegen den Hals und gegen den Bauch der Joggerin und zwang sie dazu, mit ihr ins Gebüsch zu gehen. Dort wurde sie vergewaltigt.
Nur zwei Tage später, wieder in den Parkanlagen des Eisackufers und wieder am Morgen, wollte der Mann eine weitere Frau überfallen. Doch dieses Mal griff ein Passant ein, der den Täter mit seinen Rufen verscheuchte.
Wenige Tage nach den beiden Vergehen wurde der Mann aufgrund der Beschreibungen der Opfer identifiziert: ein Nigerianer, der als Flüchtling im Ex-Lemayr-Haus in Bozen Süd untergebracht war.
Nun wurde der Täter von Vorverhandlungsrichter Walter Pelino im verkürzten Verfahren zu zwölf Jahren Haft wegen Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung verurteilt.
Lange Zeit war allerdings nicht klar, ob diese Strafe so hoch ausfallen würde. Eine erste Hürde hatte die Staatsanwaltschaft, die Anklage erhob, schon in den ersten Wochen zu überwinden. Die Papiere des Täters wiesen darauf hin, dass er zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Wie sich aber aufgrund einer Knochenanalyse herausstellte, war der Nigerianer im August 2017 bereits volljährig.
Eigentlich war die Vorverhandlung für den 18. April anberaumt, allerdings vertagte Richter Pelino die Verhandlung, weil der Psychologe des Gefängnisses von Trient, wo der Täter seit seiner Verhaftung in U-Haft sitzt, dessen psychische Disposition eruieren sollte.
Der Gefängnis-Psychologe kam durch seine Untersuchungen zum Schluss, dass ein psychiatrisches Gutachten angebracht wäre, mit dem festgestellt werden sollte, ob der Täter überhaupt zurechnungsfähig war. Denn der Nigerianer berichtete, in den Wochen vor den sexuellen Attacken, innere Stimmen gehört zu haben. Dazu kamen hysterische Anfälle, durch die der Mann im Gefängnis von Trient auffiel.
Psychiater Eraldo Mancioppi, der mit dem Gutachten betraut wurde, stellte im Oktober aber keine Unzurechnungsfähigkeit beim damals 18-jährigen fest. Die hysterischen Anfälle, so der Psychiater, könnten auch simuliert worden sein. Damit war auch klar, dass es eine längere Haftstrafe geben wird. Auch der Flüchtlingsstatus schützt den Täter dabei nicht.
Nun gab Richter Walter Pelino der Staatsanwaltschaft Recht. Einziger mildernder Umstand war das sofortige Geständnis des Täters. Demgegenüber steht, dass die beiden Übergriffe in einem öffentlichen Park stattfanden. Die Opfer hatten demnach eine eingeschränkte Verteidigungsfähigkeit. Auch die Verwendung der Waffe kommt hinzu.
Neben der zwölfjährigen Haftstrafe muss der Nigerianer auch eine Schadensersatzzahlung an das 16-jährige Opfer entrichten. Sie hat sich zu einem späteren Zeitpunkt als Zivilpartei in das Verfahren eingelassen. Ihr wurden 100.000 Euro zugesprochen. 35. Euro davon müssen als Anzahlung entrichtet werden.
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