„Verstoß gegen die Autonomie“
Die römische Regierung droht jenen Regionen, die nicht innerhalb von vier Monaten die Leibrenten abschaffen, damit, den Geldhahn abzudrehen. Was die SVP-Fraktionssprecherin Renate Gebhard davon hält.
Von Matthias Kofler
Der Artikel 75 des neuen italienischen Haushaltsgesetzes, das derzeit im Parlament zur Behandlung steht, spricht eine klare Sprache: Alle Regionen, auch jene mit Sonderstatut, müssen bis spätestens 31. März 2019 die Leibrenten zugunsten der Politiker abschaffen. Dies gilt rückwirkend auch für die Ex-Abgeordneten, die bereits in Pension gegangen sind. Statt einer Leibrente erhalten die Politpensionäre demnach eine Rente, die auf Grundlage der von den Politikern eingezahlten Pensions- und Sozialbeiträge berechnet wird. Der Staat droht jenen Regionen, welche die Vorgaben nicht innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzen, mit einer 80-prozentigen Beschneidung der Geldflüsse aus Rom. Von den Kürzungen ausgenommen sind lediglich die Sanität, das Sozialwesen und der lokale öffentliche Verkehr.
Tageszeitung: Frau Gebhard, gelten diese Bestimmungen im Haushalt auch für Südtirol?
Renate Gebhard: Meiner Meinung nach finden sie für Südtirol keine Anwendung. Zum einen gehören das Wahlgesetz und die Regelung der Amtsentschädigungen zu den primären Kompetenzen der Autonomen Provinz. Damit stehen sie verfassungsrechtlich über einem einfachen Haushaltsgesetz. Zum anderen würden diese Bestimmungen auch gegen das Finanzabkommen von 2014 verstoßen. Das Abkommen ist ein verstärktes Gesetz, das über einem einfachen Haushaltsgesetz steht. Zudem ist es bilateral abgesichert. Um das Abkommen abzuändern, bräuchte es einen neuen bilateralen Vertrag. Damit sind die Bestimmungen autonomiepolitisch und juridisch nicht haltbar. Die Senkung der Politikkosten war zwar ein zentrales Versprechen der Grillini. Um ein Land zu regieren, braucht es aber mehr als nur Wahlpropaganda. Wenn ich mir die Arbeiten hier im Parlament derzeit ansehe, dann entsteht zunehend der Eindruck, dass die Regierung mittlerweile an die Grenzen stößt. Die Plenarsitzung zum Genua-Dekret musste zum Beispiel mehrmals am Tag unterbrochen werden, weil der Berichterstatter und Regierungsvertreter nicht vorbereitet waren.
Werden Sie einen Abänderungsantrag zum Leibrenten-Artikel vorlegen?
Wir werden auf die Schutzklausel bestehen, da der Artikel klar gegen die Autonomiebestimmungen verstößt.
SVP-Obmann Philipp Achammer sagte, dass die Südtiroler Parlamentarier in Rom alle Schritte unterstützen würden, um auch bei den Politikern vom Leibrentensystem zu einem beitragsbezogenen System zu gelangen …
Für die neuen Parlamentarier gilt seit 2012 das beitragsbezogene System. Ein Punkt ist der, dass die Haushaltsbestimmung gegen unsere Autonomie verstößt und dagegen gilt es vorzugehen. Inhaltlich bin ich aber dafür, dass auch für Politiker in der Zeit, in der sie ein politisches Mandat bekleiden, das beitragsbezogene System gelten soll und sie die Pension erst mit Erreichen des Renteneintrittsalters beziehen können.
Kommentare (28)
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