Der Penisring-Prozess
Der Kassationsgerichtshof hat den Freispruch von Pius Leitner gekippt. Warum die Verteidigungsspielräume für den F-Ehrenobmann in der Penisring-Affäre nun immer enger werden.
von Artur Oberhofer
Mit der Entscheidung der Höchstrichter dürften die Verteidigungsspielräume für Pius Leitner eng werden.
Der römische Kassationsgerichtshof hat – wie bereits berichtet – den Rekurs der stellvertretenden Generalstaatsanwältin am Oberlandesgericht, Donatella Marchesini, gegen den Freispruch des ehemaligen Fraktionssprechers der Freiheitlichen im Südtiroler Landtag, Pius Leitner, angenommen.
Es geht um die sogenannte Penisring-Affäre.
Nun liegt die Urteilsbegründung vor.
Die IV. Strafkammer am römischen Kassationsgerichtshof hat nunmehr einige Eckpfeiler gesetzt, an die sich die Richter am Oberlandesgericht, die den Fall Leitner nun erneut auf den Tisch bekommen, halten müssen.
Was steht in der Urteilsbegründung?
Die römischen Höchstrichter haben klar und deutlich festgestellt, dass – erstens – Fraktionsgelder ausschließlich für institutionelle Zwecke verwendet werden dürfen und dass es – zweitens – völlig unerheblich sei, ob Pius Leitner als Abgeordneter in diesen Fraktionstopf eingezahlt hat oder nicht.
Der nunmehrige Ehrenobmann der Blauen hatte zu seiner Verteidigung immer angegeben, er habe als Abgeordneter im Zeitraum 2008-2013 über 78.000 Euro an freiwilligen Beiträgen in die Fraktionskasse eingezahlt. Die Message: Er habe viel, viel mehr eingezahlt, als für Penisring und andere Dinge ausgegeben worden sei.
Die Richter in Rom drehen den Strick nun um: Es sei unerheblich, ob der Angeklagte Geld in den Fraktionstopf eingezahlt habe oder nicht. Und wennschon: Auch die Gelder, die Pius Leitner in den Fraktionstopf eingezahlt hat, seien als Fraktionsgelder anzusehen, infolgedessen hätten auch dieses Gelder nur und ausschließlich für institutionelle Zwecke verwendet werden dürfen.
Hinzu kommt: Pius Leitner habe das Amt des Fraktionschefs bekleidet. Als solcher hätte er dafür Sorge tragen müssen, dass die Fraktionsgelder ausschließlich für institutionelle Zwecke bzw. für die Abwicklung der Fraktionstätigkeit verwendet werden.
Pius Leitner war in erster Instanz wegen Unterschlagung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem F-Fraktionssprecher vor, zwischen 2008 und 2012 rund 40.000 Euro an Fraktionsgeldern unterschlagen zu haben.
Medial sorgte insbesondere der Penisring im Wert von 16,99 Euro für Aufsehen, der zusammen mit anderen Sex-Artikeln im Bozner Beate-Uhse-Shop gekauft wurde.
Es war dies ein Geburtstagsgeschenk für den (inzwischen abgewählten) Abgeordneten Sigmar Stocker.
Der Beleg aus dem Sex-Shop über 64,92 Euro landete später in der freiheitlichen Abrechnung für die Fraktionsausgaben.
Der blaue Penisring schaffte es nicht nur in die nationalen Medien, sondern sogar in internationale Medien.
Beanstandet wurden weiters Ausgaben für Pokale und Pressekonferenzen, wobei der Anwalt Pius Leitners vor Gericht argumentierte, dass gerade im Falle von kleineren Parteien die Grenze zwischen Fraktions- und Parteitätigkeit nicht genau definiert werden könne.
Nach dem Schuldspruch in erster Instanz legte Pius Leitner sein Landtagsmandat nieder, um seiner Abberufung zuvorzukommen. Im Berufungsverfahren wurde der F-Politiker dann freigesprochen. Dieser Freispruch war mit ein Grund, warum Pius Leitner mit einer Kandidatur bei den Landtagswahlen kokettierte.
Nun geht der Prozess in die nächste Runde.
Im nächsten Jahr wird sich ein neuer Senat am Oberlandesgericht mit der Penisring-Affäre befassen.
Mit dem Spruch der Kassationsrichter ist die Ausgangsposition für Pius Leitner nicht besser geworden.
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Kommentare (21)
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tiroler
Einen Penisring wird Leitner nicht brauchen, in seinem Alter wird ihn der auch nicht mehr auf eine Latte helfen. Dass er dafür geldgeil ist und aus seiner Tasche nichts ziehen will, ist offensichtlich, ansonsten hätte er di 16euro für den Penisring wohl selbst bezahlt
andreas
Die Argumentation des Kassationsgerichtshofs, welche auch dem gesunden Hausverstand entspricht, dass es völlig unerheblich ist, wenn jemand in einen Topf einzahlt, er trotzdem nicht unberechtigt Gelder herausnehmen darf, würde dann wohl auch für Durnwalder gelten.
Dass erst ein Kassationsgerichtshofs auf diesen Umstand hinweisen muss zeigt eigentlich, dass die aktuelle Gesetzeslage wohl viel zu komplex ist und zu viele Schlupflöcher bzw. Interpretationen zulässt.
Wenn, wie in diesem Fall, alles von vornherein bekannt und belegt ist, sollten verschiedene Gerichte eigentlich nicht zu unterschiedlichen Urteilen kommen, so entsteht der Eindruck, dass Rechtssprechung bald nur mehr Willkür oder Beschäftigungspolitik für Anwälte ist.
ostern
„la legge NON è uguale per tutti“
Mal sehen wie es beim Durni ausschaut!