Verbotene Headhunter
Der zentrale Rechnungshof hat den Schuldspruch gegen Landesrätin Waltraud Deeg und Ex-Personalchef Engelbert Schaller zur (externen) Suche nach einem neuen Generaldirektor des Landes bestätigt.
von Thomas Vikoler
Die neue Landesregierung wird einen neuen Generaldirektor benötigen. Der aktuelle, Hanspeter Staffler, ist am Sonntag für die Grünen in den Landtag gewählt worden. Sein Auftrag verfällt zudem mit Ende der Amtsperiode und wäre wohl nicht erneuert worden.
Die Landesverwaltung ist dringend angeraten, bei der Suche nach einem Nachfolger Stafflers auf externe Hilfe zu verzichten. Am 24. Juni 2014 hatte sie – mit der Unterschrift der damals neuen Personal-Landesrätin Waltraud Deeg – die Innsbrucker Personalberatungs-Firma Egon Zehender GmbH damit beauftragt, eine Vorauswahl für die Suche nach dem neuen Generaldirektor vorzunehmen.
Eine Vorgangsweise, die Deeg und den damaligen Landes-Personalchef Engelbert Schaller nun teuer zu stehen kommt. Die 1. Sektion des Zentralen Rechnungshofes hat sie nun rechtskräftig zur Zahlung von jeweils 6.385,80 Euro plus Prozessspesen verurteilt. Sie bestätigte damit ein Urteil des Regionalen Rechnungshofes vom 26. Juni 2017.
Der Einspruch der beiden Verwalter gegen das erstinstanzliche Urteil wurde vom Zentralen Rechnungshof wegen „radikaler Unbegründetheit“ zurückgewiesen, eine eher selten verwendete Formel.
Die Urteilsbegründung fällt entsprechend geharnischt aus. Die Landesverwaltung habe eine „Auslagerung“ ihrer Dienste vorgenommen, die jeglichen Prinzipien der guten Verwaltung widerspreche. „Es ist völlig unverständlich, wie die Rekurrenten behaupten kann, das Personal der Landesverwaltung sei nicht in der Lage gewesen, die heikle Vorauswahl selbst vorzunehmen“, schreiben die römischen Rechnungshof-Richter. Die Verteidigung von Deeg und Schaller hatte nämlich darauf hingewiesen, dass die „Vorselektion“ durch eine Berater-Firma in Österreich zielführend sei, um einer etwaigen „Freunderlwirtschaft“ vorzubeugen. „Da soll wohl gesagt werden, dass die gesetzeskonforme Abwicklung der Auswahl nur über externe Hilfe abgewickelt werden kann, weil die verwaltungsinternen Kräfte nicht dazu fähig waren und sich auf klientelare Weise verhielten“, heißt es höhnisch in der Urteilsbegründung.
Dort wird auch klargestellt, dass Südtirol zu diesem Punkt keine autonome Zuständigkeit hat. Auch die Landesverwaltung sei an das Legislativ-Dekret Nr. 165/2001 zur Personalordnung des öffentlichen Dienstes gebunden. Die dort festgeschriebenen Prinzipien der Kostenersparnis, der Rationalisierung, der Einschränkung der Kosten und der Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Dienstleitung gelten demnach auch für autonome Provinzen.
Eine Einschätzung, die laut Urteil von mehreren Urteilen des Verfassungsgerichts gestützt wird.
Wie die erste Instanz geht die 1. Sektion des Zentralen Rechnungshofes davon aus, dass sich Schaller und Deeg einer „schweren Fahrlässigkeit“ schuldig gemacht haben – und entsprechend den gesamten Betrag, den das Land an die Headhunter-Agentur gezahlt hat (nämlich 12.719,16 Euro) zurückzahlen müssen. Die Auswahl des neuen Generaldirektors sei letztlich von der Landesrätin selbst vorgenommen worden, betonen die Richter.
Bemerkenswerterweise machte einer aus dem eigenen Haus das Rennen: Hanspeter Staffler, bis dahin Amtsdirektor für Zivilschutz.
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Kommentare (13)
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andreas
„Die Verteidigung von Deeg und Schaller hatte nämlich darauf hingewiesen, dass die „Vorselektion“ durch eine Berater-Firma in Österreich zielführend sei, um einer etwaigen „Freunderlwirtschaft“ vorzubeugen.“
Für diese Argumentation müsste man Schaller und von Deeg eigentlich einen Orden verleihen, denn wenig beschreibt treffender die Amigos Südtirols.
Die Argumentation des Gerichts ist aber auch lustig und bezeichnend.
Also LH, die Verantwortlichen der Mobilitätsausschreibung sollten das tun, für was sie eingestellt und gut bezahlt wurden, die Verantwortung übernehmen.
meinemeinung
wir ,im Land ,haben für jede Situation eine Kommission oder so gescheite Leute (mir Tiroler)
aber wenn s drauf an kommt sollten andere herhalten .
Sonst sind die Sekretäre und Direktoren auch immer schlau wie ein Schotterweg aber hier bringen diese Herrn keinen Bewertungsbogen zusammen .
george
Seit wann ist ein Schotterweg schlau? Wahrscheinlich nur bei ‚meinemeinung‘.