Rechtsstreit wegen 126 Euro
Eine Frau erhielt wegen Parkens auf der Seiser Alm eine Strafe von 126 Euro – und bekam nach einer Klage gegen das Land Recht. Doch das Land kämpft weiter.
von Heinrich Schwarz
Ein Fall, bei dem die Spesen in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen: Eine Frau und das Land Südtirol kämpfen vor Gericht um 125,95 Euro.
Die Frau wurde Anfang 2017 vom Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zur Zahlung einer Verwaltungsstrafe von 112 Euro plus 13,95 Euro Zustellungsgebühren aufgefordert. Der Grund: Sie hatte ihren Opel fast zwei Jahre zuvor – im Frühjahr 2015 – ohne Ermächtigung an der Seiser-Alm-Straße abgestellt und habe somit die Bestimmungen der landschaftlichen Unterschutzstellung verletzt.
Die Frau nahm sich einen Anwalt und legte vor dem Landesgericht Bozen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Am 1. Oktober 2018 fällte eine ehrenamtliche Richterin ihre Entscheidung: Sie nahm den Einspruch an und erklärte den Bußgeldbescheid für nichtig. Die Richterin kam zum Schluss, dass die Frist für die Zustellung von 180 Tagen nicht eingehalten worden sei. Der Abteilungsdirektor wurde zur Rückerstattung der Verfahrenskosten verurteilt.
Das Land hält nun allerdings dagegen, dass sich die Richterin auf ein erst später in Kraft getretenes Gesetz beziehe. Im vorliegenden Fall müsse die zum Zeitpunkt der Gesetzesübertretung geltende Regelung angewandt werden. Diese habe für die Zustellung des Bußgeldbescheides eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Übertretung vorgesehen.
Die Landesregierung hat nun beschlossen, einen Berufungsrekurs vor dem Oberlandesgericht einzubringen. Der Streit um 126 Euro geht also in die nächste Runde.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.