Sozialwohnung für Unternehmer?
Hat das WoBi eine Sozialwohnung an einen Bauunternehmer vermietet, der gleichzeitig vom WoBi einen lukrativen Bauauftrag erhalten hatte?
Die BürgerUnion spricht von einer „missbräuchlichen Verwendung“ einer WoBi-Wohnung.
Und Andreas Pöder legt auch die entsprechenden Dokumente vor:
Den entsprechenden Beschluss des WoBi sowie die Rangliste/Warteliste für Kastelruth aus den Jahren 2016/2017.
Laut dem Landtagsabgeordneten habe das Wohnbauinstitut 2016 in Kastelruth eine Sozialwohnung an einen Bauunternehmer vermietet, der gleichzeitig vom WoBi einen lukrativen Bauauftrag erhalten hatte.
Andreas Pöder fasst zusammen:
„Laut einem Beschluss des WoBi-Verwaltungsrates unter Präsident Heiner Schweigkofler wurde einem Bauunternehmer aus Bozen, der vom WoBi den Auftrag zur Sanierung eines Wobi-Gebäudes in Kastelruth erhalten hatte, eine WoBi-Wohnung für die Dauer der Bauarbeiten vermietet.
Gleichzeitig gab es eine Warteliste von einer Reihe von Familien, die in Kastelruth eine Wobi-Wohnung suchten.“
Im Beschluss sei am Ende im beschließenden Teil nicht einmal genaue Begrenzung der Mietdauer angegeben worden. Der Bauunternehmer habe etwas über 600 Euro Miete im Monat gezahlt.
Für Pöder hat der Verwaltungsrat des WoBi hier eindeutig sowohl das Statut als auch die gesetzlichen Grundlagen verletzt.
„Eine Baufirma gehört nicht zu den „einkommensschwächeren Familien und Einzelpersonen“, denen eine WoBi-Wohnung zugewiesen werden soll (laut Wohnbaugesetz Lg 98/13), so Pöder.
Diese Vermietungspraxis an eine Baufirma sei zu untersuchen.
Pöder wirft dem WoBi vor, zu wenig gegen die langen Wartelisten von Wohnungssuchenden zu tun.
„Seit 2016 verzichtet das WoBi beispielsweise auf alle Anmietungen von konventionierten Wohnungen, die ihm angeboten werden müssen, um die Wartelisten abzubauen“, so Pöder.
Pöder fordert Wohnbauinstitut und Landesregierung nun auf, offenzulegen, ob es weitere Vermietungen an Baufirmen oder sonstige Unternehmen gegeben habe.
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