„Wie im wilden Westen“
Die Lega will den Notwehr-Paragraphen lockern. Darf man künftig schießen, wenn es im Garten raschelt?
von Markus Rufin
Die bestehende Regelung der Notwehr im Strafgesetzbuch ist detailliert vorgesehen. „Da die Notwehr ein Grund zur Strafausschließung ist, muss der Artikel sehr enge Grenzen haben“, sagt SVP-Senatorin und Anwältin, Julia Unterberger.
Am Mittwoch wurde im Gesetzgebungsausschuss in Rom , in dem auch Julia Unterberger vertreten ist, die Neuregelung des Notwehr-Paragraphen im Strafgesetzbuch behandelt. Die rechten Parteien Forza Italia, Fratelli d’Italia und Lega haben fünf Gesetzestexte eingebracht, die sich damit beschäftigen.
Das aktuelle Strafgesetz besagt, dass Notwehr nur dann ein Strafausschließungsgrund ist, wenn sie auf einen aktuellen Angriff erfolgt und die Proportionalität zwischen Angriff und Verteidigung vorhanden ist „Damit soll einerseits verhindert werden, dass man jemand erschießen kann, obwohl der Angriff bereits vorbei ist. Auf der anderen Seite wird gewährleistet, dass man nicht jemanden erschießt, nur weil er ein Fahrrad klaut“, erklärt Unterberger.
Sollte jemand indem er sich gegen einen Angriff wehrt die Proportionalität überschreiten, handelt es sich um einen „eccesso colposo“ – also um eine Überreaktion an Notwehr, was ein eigner Straftatbestand ist, der milder bestraft wird.
Bereits im Jahr 2006 wurde der Notwehr-Paragraph von den rechten Parteien abgeändert. Es wurde die Proportionalität relativiert, wenn die Notwehr im eigenen Haus oder Büro erflogt. Die Rechtsprechung hat sich trotz der Gesetzesänderung so entwickelt, dass die Proportionalität zwischen Angriff und Verteidigung weiterhin gewährleistet sein muss, um den Strafausschließungsgrund anzuwenden. Deswegen wollen FI … das Gesetz noch einmal abändern.
Unter anderem wollen sie die gesetzliche Vermutung der Notwehr einführen. Bisher musste jemand, der einen anderen verletzt oder getötet hat, beweisen, dass er aus Notwehr gehandelt hat. Mit der gesetzlichen Vermutung der Notwehr müsste aber umgekehrt der Staatsanwalt beweisen, dass die tat nicht aus Notwehr begangen wurde.
Julia Unterberger ist überzeugt, dass das schwierig werden könnte: „Die gesetzliche Vermutung der Notwehr birgt eine Reihe rechtlicher und kultureller Probleme.“
Sollte jemand in einem Strafprozess aus Notwehr freigesprochen werden, muss der Staat ihm alle Anwaltsspesen ersetzen.
Julia Unterberger sieht in der Strafgesetz-Änderung eine große Gefahr: „Es kann nicht sein, dass der Staat eine seiner Grundaufgaben, nämlich die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, an diese delegiert und förmlich zur Selbstjustiz anregt. Wenn sich jeder eine Waffe kauft, und jeden willkürlich im eigenen Haus erschießen kann, bekommen wir Zustände wie im wilden Westen.
Die rechten Parteien wollten die fünf Gesetzestexte in einem Schnellverfahren ohne die Möglichkeit von Abänderungsanträgen im Plenum behandeln. Allerdings konnte ein Fünftel des Gesetzgebungsausschusses beantragen, dass eine ausführliche Behandlung erfolgen muss. Da den Linksparteien für den Antrag eine Stimme fehlte, war Unterbergs Stimme entscheidend.
Sie entschied sich für die ausführliche Diskussion und hat somit die Behandlung verzögert.
Ohne denn – die fünf Gesetzestexte wurden von einem Berichterstatter der Gesetzeskommission der Lega zu einem zusammengefasst. Dieser Entwurf wird jetzt ausführlich in der Kommission und anschließend im Plenum diskutiert.
Abänderungsanträge können im Plenum als auch in der Kommission vorgebracht werden. Es sei mehr als richtig, dass sich die zuständige Kommission und dann das Parlament die Zeit nehmen – um sich mit der nötigen Aufmerksamkeit diesem wichtigen Thema zu widmen, meint Unterberger.
Das gilt auch für einen weiteren Passus im Vorschlag, der die Verschärfung der Strafen für Strafdelikte wie Diebstähle, Hausfriedensbruch und so weiter vorsieht. Zudem soll laut dem Vorschlag eine Bewährungsstrafe bei einem Diebstahl nur mehr dann gewährt werden, wenn der Täter den Schaden zur Gänze ersetzt. „Letzteres ist der einzige Vorschlag den ich nachvollziehen kann, denn auch die Verschärfung der Strafen ergibt für mich keinen Sinn“, so Unterberger.
„Es wäre viel besser, für Rechtssicherheit in der Umsetzung der Strafen zu sorgen, heute ist es nämlich so, dass ein Täter nur einen Bruchteil der vom Gericht verhängten Strafe tatsächlich absitzen muss. In erster Linie würde es wohl einer Investition in den Ausbau und Neubau der Gefängnissen bedürfen. Dieser Gesetzestext hingegen schießt über das Ziel hinaus.“
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Kommentare (5)
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meinemeinung
sehr Schade ,dass Unterberger (SVP) alles blockiert hat ,denn diese Gesetze zu ändern ,wäre das einzige Richtige und höchst an der Zeit.
Man hört auch wie diese Dame tickt , man sollte nicht auf jemand schießen dürfen ,wenn dir jemand dein Fahrrad klaut ,also nach dem 1. Schuss kann ich mir Vorstellen ,dass derjenige ohne Rad abhaut und die Abschreckung wäre um einiges Vielfacher.
Dass ein Geschädigter seinen Schaden ersetzt bekommt sollte logisch sein ,da würden sich
einige überlegen ,wenn sie Schaufenster ,Müllkübel ,Autos usw. demolieren ,leider bleiben heute diese Beschädigte auf ihren Schaden sitzen, dank SVP Senatoren und Abgeordnete