Späte Rechnung
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hat wegen der umkämpften Regelung zu den Direktionszulagen 15 aktuelle und ehemalige Landesräte eingeleitet. Aufgrund eines Hinweises im „Schaller-Urteil“.
von Thomas Vikoler
Die Passage in der Urteilsbegründung der Rechtsprechenden Sektion des Bozner Rechnungshofes blieb der dortigen Staatsanwaltschaft nicht verborgen.
„Die direkte Verwicklung der Landesregierung in diese Angelegenheit bedeutet, dass zwei Drittel des von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Schadens (rund 2,7 Millionen Euro) ihr anzulasten sind“, heißt es in dem Urteil vom 15. Dezember 2017, mit dem 17 öffentliche Verwalter zur Zahlung von insgesamt 565.576 Euro verurteilt wurden.
Ex-Landespersonalchef Engelbert Schaller erhielt mit 182.000 Euro den größten Brocken aufgebrummt. Alle Verurteilten haben Berufung eingelegt, eine Verhandlung vor dem Zentralen Rechnungshof ist bisher nicht angesetzt.
Es geht um das umkämpfte Thema der Funktionszulagen für öffentliche Beamte, welche die leitende Funktion nicht mehr ausüben – und nach einem Abkommen zum Tarifvertrag weiterhin wie Direktoren bezahlt wurden. Das entsprechende Landesgesetz ist jüngst abgeändert worden, die Ex-Direktoren erhalten „nur“ mehr 40 Prozent ihrer früheren Zulagen. Der entsprechende Deal ist diese Woche in Kraft getreten.
Doch zurück zum Zwei-Drittel-Hinweis im Urteil vom Dezember: Er wurde von der Staatsanwaltschaft als Aufforderung verstanden, gegen die Mitglieder der Landesregierungen, welche die Zahlungen an die Ex-Direktoren zwischen 1999 und 2009 jeweils genehmigt hatten, ein Schadenersatzverfahren anzustrengen.
Davon betroffen sind: Luis Durnwalder, Richard Theiner Thomas Widmann, Christian Tommasini, Barbara Repetto, Florian Mussner, Michl Laimer, Luis Kofler, Sabina Kasslater Mur, Bruno Hosp, Luisa Gnecchi, Michele Di Puppo, Luisa Gnecchi, Werner Frick, Luigi Cigolla und Otto Saurer, der im ersten Verfahren erstinstanzlich zur Zahlung von 43.123 Euro verurteilt worden war.
Auch der damalige Generalsekretär Hermann Berger scheint unter den potentiellen Verursachern eines auf 2,7 Millionen Euro taxierten Schadens auf. Aber: War im Urteil nicht von zwei Dritteln die Rede?
Die Betroffenen haben vergangene Woche die entsprechende Mitteilung der Staatsanwaltschaft erhalten.
„Ich gehe davon aus, dass als nächstes die Aufforderung zur Stellungnahme folgt“, sagt Durnwalder-Anwalt Gerhard Brandstätter.
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Kommentare (4)
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morgenstern
Und ich dachte immer, den klassischen Selbstbedienungsladen gibs nur für Güter des täglichen Gebrauchs.